Arbeitnehmer können nur in Regress genommen werden, sofern sie grob fahrlässig oder unter Vorsatz Gegenstände des Arbeitgebers beschädigen.

Da es fahrlässig passiert ist, braucht sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

Alles andere, wäre Versicherungsbetrug und strafbar (man sollte evtl. auch bedenken, dass der Arbeitgeber durch so einen Versicherungsbetrug den Arbeitnehmer "in der Hand hat").