Schließe mich bedingungslos der Meinung von stranger 1.

Unbedingt was schriftliches abwarten und erst dann reagieren.
Was soll das denn: eine mündliche Aufforderung zur Vertragsänderung????

Sie können den bereits zustandegekommen schriftlichen Vertrag natürlich anfechten
(Irrtum, Erschleichung - was weiß ich alles), aber bis dahin würde ich mich ruhig verhalten
und das Weihnachtsfest genießen.

Einen Gerichtsstreit würde ich aber keinenfalls anstreben, sondern rechtzeitig die
Notbremse ziehen!