Man sollte - ist man froh in einem Rechtsstaat zu leben - nicht in Wildwestparolen verfallen nach dem Motto hängt ihn höher.
Dass Herr Klar ein abgeurteilter Mörder ist, ist klar. Dass er seine Taten nicht bereut ist ebenfalls klar (sorry, kann mir diese Wortspiele nicht ganz verkneifen) und für die Angehörigen schmerzhaft. Reue ist jedoch kein Kriterium für die Strafaussetzung - die Gründen sind da ganz pragmatisch - wer Reue heuchelt kommt frei, wer nicht nicht? Die Kriterien hat stranger1 schon angesprochen, mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Es war unser Bundesverfassungsgericht, dass entschieden hat, dass trotz lebenslanger Freiheitsstrafe eine Chance auf Entlassung bleiben muss, anderenfalls wäre sie mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar und an ihre Stelle wäre eine zeitige Strafe getreten - m. E. die schlechtere Alternative.
Dass er frei ist, macht mich nicht glücklich, es macht mir aber auch keine Sorge, denn Gefahrenpotential sehe ich bei Herrn Klar nicht und auch keinen Einfluss - von daher ist er bedeutungslos geworden und kein Grund vorhanden, ihn weiter wegzusperren.