Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
...und welche Chancen haben die Toten ???
Wenn der Tod des Opfers ausschlaggebender Grund für eine lebenslängliche
Inhaftierung sein soll, müsste dies konsequenterweise auch für den fahrlässig
Agierende (betrunkener Autofahrer tötet Person; Auto gerät ins Schleuder -
tote Person.....) gelten!