Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Auch hier gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Auch wenn es schwer fallen mag.
stranger1
Da hast du Recht, solange nichts anderes bewiesen ist gilt immer noch
§4 StGB. Und solange das Gegenteil nicht bewiesen ist sollte man ihn auch nicht schlecht Reden. So schwer es fällt.