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Thema: Reciever/Polizei

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  1. #1
    SMember Avatar von Hawak
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    Also zur Frage des Urhebers eines solchen Verfahrens:
    Falls der Verdacht des Computerbetruges im Raum steht (eben durch den Kauf eines Receivers, der eindeutig mit der Fähigkeit beworben wurde, ***** illegal zu entschlüsseln), wird ein entsprechend motivierter Staatsanwalt die Ermittlungen aufnehmen lassen.

    Es handelt sich dabei um den Verdacht einer Straftat und das ist zunächst etwas unangenehm.

    Auch wenn die Beweislage extrem dünn oder der Vorwurf sogar gänzlich unbeweisbar bleibt, ist z.B. eine Hausdurchsuchung möglich.

    Grundsätzlich würde ich jedem empfehlen, einen kurzen anwaltlichen Rat in diesen Fällen einzuholen.

    Ist zwar ärgerlich und mit Kosten verbunden, aber bevor man sich durch unbedachte Äußerungen richtig in Schwierigkeiten bringt, die sicherere Lösung.

    Wie schon so oft gesagt: Wir leben in einem Staat, der die Interessen derjenigen bevorzugt vertritt, die entweder genügend Kohle oder scharfe Weiber auf den Tisch legen.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt bei Dingen, die die Medienvertreter-Mafia berühren, schon lange nicht mehr...

  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Jetzt spinnen wir mal weiter:
    Es kommt zu einer Hausdurchsuchung, Premiere ist bis dahin sicher schon dunkel,was soll dann passieren, wenn ORF hell ist ???
    Kann mich ein deutsches Gericht verknacken,wenn ich ORF schaue ?
    Schwer zu sagen...

    Da aber unser Modell-Staatsanwalt die absolut schärfsten Weiber versprochen bekommen hat, ist er ziemlich ehrgeizig und wird so argumentieren:

    1) Premiere ist zwar mittlerweile dunkel, aber der Receiver war eindeutig (durch den nach wie vor möglichen illegalen ORF-Empfang belegbar) darauf ausgelegt, auch dieses *****-Angebot illegal zu nutzen.

    2) Computerbetrug stellt eine Straftat dar, zu der nicht unbedingt eine zivilrechtliche Schädigung (im 'Einzugsgebiet' des Gesetzes) vorliegen muss.
    Also auch der ORF-Empfang könnte den Straftatbestand erfüllen.

    3) Der Staatsanwalt bekommt die scharfen Weiber und Du eine saftige Strafe....

    Du siehst, es hängt mal wieder alles von dem Mädels ab...

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