Also zur Frage des Urhebers eines solchen Verfahrens:
Falls der Verdacht des Computerbetruges im Raum steht (eben durch den Kauf eines Receivers, der eindeutig mit der Fähigkeit beworben wurde, ***** illegal zu entschlüsseln), wird ein entsprechend motivierter Staatsanwalt die Ermittlungen aufnehmen lassen.

Es handelt sich dabei um den Verdacht einer Straftat und das ist zunächst etwas unangenehm.

Auch wenn die Beweislage extrem dünn oder der Vorwurf sogar gänzlich unbeweisbar bleibt, ist z.B. eine Hausdurchsuchung möglich.

Grundsätzlich würde ich jedem empfehlen, einen kurzen anwaltlichen Rat in diesen Fällen einzuholen.

Ist zwar ärgerlich und mit Kosten verbunden, aber bevor man sich durch unbedachte Äußerungen richtig in Schwierigkeiten bringt, die sicherere Lösung.

Wie schon so oft gesagt: Wir leben in einem Staat, der die Interessen derjenigen bevorzugt vertritt, die entweder genügend Kohle oder scharfe Weiber auf den Tisch legen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt bei Dingen, die die Medienvertreter-Mafia berühren, schon lange nicht mehr...