Schwer zu sagen...
Da aber unser Modell-Staatsanwalt die absolut schärfsten Weiber versprochen bekommen hat, ist er ziemlich ehrgeizig und wird so argumentieren:
1) Premiere ist zwar mittlerweile dunkel, aber der Receiver war eindeutig (durch den nach wie vor möglichen illegalen ORF-Empfang belegbar) darauf ausgelegt, auch dieses *****-Angebot illegal zu nutzen.
2) Computerbetrug stellt eine Straftat dar, zu der nicht unbedingt eine zivilrechtliche Schädigung (im 'Einzugsgebiet' des Gesetzes) vorliegen muss.
Also auch der ORF-Empfang könnte den Straftatbestand erfüllen.
3) Der Staatsanwalt bekommt die scharfen Weiber und Du eine saftige Strafe....
Du siehst, es hängt mal wieder alles von dem Mädels ab...![]()