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Thema: Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?

  1. #1
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    Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?

    Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
    Was kann man da verlieren?

    Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.

  2. #2
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Zitat Zitat von Hexie Beitrag anzeigen
    Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
    Was kann man da verlieren?
    Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.
    Da es sich schon um ein vergünstigtes Angebot handelt, wird sich am Preis nichts ändern nur die Buli wäre weg.
    Aber keine Angst. Murdock bringt das Ding schon Heim
    MfG Tomyslav

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  3. #3
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    Zitat Zitat von Tomyslav Beitrag anzeigen
    Da es sich schon um ein vergünstigtes Angebot handelt, wird sich am Preis nichts ändern nur die Buli wäre weg.
    Aber keine Angst. Murdock bringt das Ding schon Heim
    Das sehe ich anders.

    Ich habe abonniert "alle Spiele der Fußball Bundesliga". Es spielt überhaupt keine Rolle, zu welchen Konditionen.

    Sollten die Übertragungen der Bundesliga nächstes Jahr nicht mehr stattfinden, ist die Geschäftsgrundlage entfallen bzw. hat sie sich grundlegend geändert.

    In diesem Fall kann ich außerordentlich kündigen.

    Der Preis spielt keine Rolle.

    Auch ermäßigte Ware ist NICHT vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie fehlerhaft ist.

    Bei Wegfall der Bundesligarechte fehlt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft. Also: Außerordentliches Kündigungsrecht.

  4. #4
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Bei Wegfall der Bundesligarechte fehlt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft. Also: Außerordentliches Kündigungsrecht.
    Ja das ist klar ich meinte nur, dass sich nichts am Preis drehen läßt! Vergünstigung etc....
    MfG Tomyslav

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  5. #5
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    Auch wenn das jetzt wieder OT wird, aber die Kündigung wegen Wegfall der BL wird Premiere nicht so einfach hinnehmen.
    Laut AGB besteht auch bei geändertem Programmangebot kein Sonderkündigungsrecht.

    Ich habe genau das Spielchen mit dem Verein durch, als "das erste mal" die BuLi weggefallen ist, ich hatte damals ein RBC Abo für €25 und wollte auch wegen Wegfall der BuLi kündigen. Sie haben es nicht akzeptiert und weiterhin laufen lassen.
    Habe dann die Smart**** zurückgeschickt und Einzugsermächtigung widerrufen woraufhin Mahnungen kamen und schließlich Post vom Inkassobüro bis hin zum Mahnbescheid.

    Habe immer jeder Mahnung, Inkassopost und letztendlich dem Mahnbescheid widersprochen und danach kam dann auch nichts mehr, aber wer denkt "ich kann ja dann einfach kündigen" irrt sich... einfach ist anders!

  6. #6
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Razorblade Beitrag anzeigen
    Auch wenn das jetzt wieder OT wird, aber die Kündigung wegen Wegfall der BL wird Premiere nicht so einfach hinnehmen.
    Laut AGB besteht auch bei geändertem Programmangebot kein Sonderkündigungsrecht.
    Ich habe genau das Spielchen mit dem Verein durch, als "das erste mal" die BuLi weggefallen ist, ich hatte damals ein RBC Abo für €25 und wollte auch wegen Wegfall der BuLi kündigen. Sie haben es nicht akzeptiert und weiterhin laufen lassen.
    Habe dann die Smart**** zurückgeschickt und Einzugsermächtigung widerrufen woraufhin Mahnungen kamen und schließlich Post vom Inkassobüro bis hin zum Mahnbescheid.
    Habe immer jeder Mahnung, Inkassopost und letztendlich dem Mahnbescheid widersprochen und danach kam dann auch nichts mehr, aber wer denkt "ich kann ja dann einfach kündigen" irrt sich... einfach ist anders!
    Eine Kündigung muss Premiere nicht akzeptieren. Das interessiert mich nicht.

    Du hast es genau richtig gemacht. Auch ich habe einige Mahnungen und Briefe vom Imkassobüro Infoscore hier liegen.

    Nachdem ich denen geschrieben hatte, sie sollten Zeit und Geld sparen, von weiteren Schreiben absehen sondern einfach klagen, habe ich nie wieder etwas gehört.

    Sorry für das O. T.-Posting :-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal den unwahrscheinlichen Fall an Premiere oder Murdoch würden keine BULI-Rechte erwerben.
    Da das Paket BULI heisst und eventuell nicht mehr verfügbar ist, hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Jetzt kommt das ABER.
    Es gibt kein Komplett-Paket mehr, sondern 1er, 2er, 3er und 4er-Paket. Fällt eins weg, hat man einen Kündigungsgrund für das betreffende Paket. Die anderen 3 Pakete sind von der Kündigung nicht betroffen, da diese ja geliefert werden. Eine Minderung des Abo-Preises ist aber im jeden Fall drin, unabhängig ob der jetzige Preis schon vergünstigt ist.
    Also, wenn jemand meint, weil die BULI wegfällt, er das komplette Premiere-Abo kündigen kann, der irrt sich.
    stranger1
    Dsas stimmt so nicht.

    Wenn ein Paket wegfällt, habe ich ein Kündigungsrecht für das GESAMTE Abo.

    Wer sagt denn, dass ich für ein 3er-Paket Verwendung habe, wenn ich ein 4er-Paket hatte?

    Vielleicht darf meine Frau nur Serien schauen, wenn ich Fußball sehen darf. Was ist dann?

    Ich habe EIN Abo, nicht vier einzelne. Eine Teilkündigung kommt nicht in Betracht.

  8. #8
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Wer hat jetzt Recht? Ich kenn mich nicht mehr aus....
    Hoffen wir, dass die Buli bleibt....
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  9. #9
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    Also...nachdem wir nun wirklich in einem eigenen Thread sind:

    Der Wegfall der Buli-Rechte bedeutet eine Änderung der Vertragsbedingungen,

    die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigt.

    So war es zumindest beim letzten Mal.




    Nachtrag: Danke an den "Verschieber"

  10. #10
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Hexie Beitrag anzeigen
    Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
    Was kann man da verlieren?
    Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.
    Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
    Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!
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  11. #11
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
    Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!

    Auch andere hatten das Thema. Hier im Board-Bereich kann ich leider nicht das passende finden. Aber klickt mal auf diesen l i n k

    Ob die rechtliche Seite heute noch die gleiche ist, vermag ich nicht zu sagen, da ja einige Vertragsklauseln bei Premiere in der Vergangenheit nicht rechtens waren und diese geändert werden mußten.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  12. #12
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
    Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!
    Genau. Da hatten wir das Thema.

    Ich warte noch immer auf die Klage von Premiere.

    Nicht Premiere bestimmt, ob ein Kündigungsrecht besteht oder nicht. Das regelt das Gesetz und im Streitfall das Gericht.

    Ich jedenfalls hatte gekündigt und alle Mahnungen und Inkassoandrohungen ignoriert.

    Warum die wohl nicht geklagt haben?

  13. #13
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    Recht haben / bekommen ist eine Sache, ob man sich darauf einlassen möchte auf Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide zu antworten ist eine andere Sache...
    Bei dem was da an Porto (Einschreiben läßt grüßen) drauf geht lohnt sich das 25€ Abo schon fast nicht mehr. Und da es dann letztendlich eben nicht zu einem Prozess kommt (damit gäbe es ja einen Präzedenzfall, was Premiere natürlich verbindern will), bekomment man dafür auch keine Kostenerstattung...

  14. #14
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    Zitat Zitat von Razorblade Beitrag anzeigen
    Recht haben / bekommen ist eine Sache, ob man sich darauf einlassen möchte auf Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide zu antworten ist eine andere Sache...
    Bei dem was da an Porto (Einschreiben läßt grüßen) drauf geht lohnt sich das 25€ Abo schon fast nicht mehr. Und da es dann letztendlich eben nicht zu einem Prozess kommt (damit gäbe es ja einen Präzedenzfall, was Premiere natürlich verbindern will), bekomment man dafür auch keine Kostenerstattung...
    Mich hat die Sache nichts gekostet. Alle dämlichen Mahnungen ignoriert, zwei schreiben vom Inkassobüro Infoscore ignoriert.

    Das dritte Schreiben von Infoscore per eMail beantwortet und geschrieben, Sie sollen mich nicht mehr anschreiben sondern einfach klagen.

    Danach habe ich nie wieder von denen gehört.

    Es hat mich also kein Geld sondern lediglich 10 Minuten Schreibaufwand gekostet.

  15. #15
    SMember Avatar von Hawak
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    Beide hier genannten Vorgehensweisen bzw. Positionen sind korrekt und nachvollziehbar.

    Der entscheidende Punkt war (in 2006) und ist, dass es keine grundsätzliche - und für alle Vertragspartner bindende - Regelungen für solche Fälle, wie den Wegfall einzelner Programmbestandteile, gibt.

    In 2006 hatte sich - auch über gerichtliche Auseinandersetzungen - die Linie herausgebildet, dass ein Sonderkündigungsrecht für das einzelne Paket bestand. Dies wurde von Premiere auch in der Regel akzeptiert.

    Das Kündigen des gesamten Abos war und würde sehr viel schwieriger, weil in den AGB's nach wie vor dieser Fall ausgeschlossen ist. Und mit Abschluss des Abos hat man diese AGB's zunächst ebenso akzeptiert.

    Natürlich kann man mit Zahlungsverweigerung trotzdem diese 'Kündigung' erwirken, aber das Risiko dann doch in eine gerichtliche Auseinandersetzung reingezogen zu werden (von Schufa-Einträgen mal abgesehen) ist vorhanden. Darüber sollte man sich im Klaren sein.

    Premiere hat eben als erster und einziger Monopolist im deutschen ******* die zweifelhafte Ehre, immer als Erster die Lücken in diesem speziellen Vertragsrecht auszuschöpfen und das nutzen sie so weit es geht aus.

    Die Gelackmeierten sind die Abonnenten, die eben wegen ein paar Euro fuffzich nicht mit Anwalt zum Gericht dackeln wollen.

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