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Thema: Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?

  1. #16
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AGBs, die gegen das Recht verstoßen helfen Premiere auch dann nicht, wenn ich sie bei Vertragsschluss anerkenne.

    Premiere ist ein Unternehmen und kein Gesetzgeber oder gar ein Gericht.

    Die AGBs von Premiere sind kein Gesetz.

    Wenn Premiere in die AGB schreiben würde, dass ich mich vor Einschalten des Receivers selbst ohrefeigen muss, kann ich das bedenkenlos akzeptieren und mich dann nicht selbst prügeln.

    Man darf nicht alles glauben, was irgendow geschrieben steht. Erst recht nicht, wenn Premiere es geschrieben hat.
    Geändert von wacheia (30.10.08 um 18:28 Uhr)

  2. #17
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Entschuldigt bitte das ich nochmal dazwischen gehe.
    Man sollte die Vertragssituationen von 2006 und heute nicht vermischen.
    2006 gab es ein Komplett-Abo, was alle Kanäle, ausser PPV, für einen Preis beinhaltete.
    Heute hat man 4 Einzelpakete , was einzeln 20€ pro Paket kostet, zu einem vergünstigten Preis. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das unser Abo 4 Pakete umfasst. Fällt jetzt ein Paket weg, heisst das nicht, das man das ganze Abo ausserordentlich kündigen kann. Rechnerisch kann man eine Minderung um 25 % fordern, da alle 4 Pakete die gleiche Wertigkeit haben (Als Einzelpaket je 20 €).
    Dies ist aber nur meine Auffassung bzw. Interpretation der aktuellen AGB`s.
    Ob die richtig sind ? k.A.
    stranger1
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.

    Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.

    Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.

  3. #18
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    Noch isses ja nicht soweit, daß wir klagen (oder uns beklagen) müßten.

  4. #19
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.

    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.

    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.

    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.

    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...

  5. #20
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.
    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.
    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.
    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.
    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...
    Als die BuLi-Rechte an Arena gegangen sind, habe ich außerordentlich gekündigt. Premiere hat mir mitgeteilt, dass das nicht möglich sei und auf die AGB verwiesen. Das hat mich nicht interessiert und dann kamen die Mahnungen und Inkassoandrohungen, weil ich der Lastschrift zweimal widersprochen habe.

    Auf die Klage warte ich noch heute.

  6. #21
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.
    Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.
    Sehe ich anders: Daß für Dich nur das "komplette Produkt" interresant ist wäre nur relevant beim alten Komplett-Abo.
    Natürlich kann man bei einem aus 4 Modulen bestehenden Vertrag (der preislich deutlich unter den 80 EUR bei Einzel-Buchung liegt) ein Modul bei entsprechender Preisreduzierung herrauslösen oder, wie es bei Premiere im Falle des Wegfalls der Bundesliga wohl eher zu erwarten wäre, abändern.
    Daß man das Ganze durch Ignoranz gegenüber Mahnschreiben bzw. Widerspruch gegen den Mahnbescheid de facto kündigen kann wird sich aber nie ändern, Kosten-Nutzen-Rechnung können die ja nun doch noch.

  7. #22
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    Ich kann nur sagen : Habt keine Angst vor Infoscore und Hass und Kollegen , die drohen nur , aber einen Mahnbescheid zum Widersprechen bekommt ihr nie !!!
    Stellt euch tot und gut ist . Habe noch nie einen Brief per Einschreiben von denen
    bekommen . Also habe ich auch nichts bekommen , genau wie P....... es immer behauptet,
    wie z.B. bei den S...C... etc . Und wen doch einfach widersprechen und abwarten.

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