
Zitat von
Bobby
Irrtum: Man darf nicht mit falschem Namen unterschreiben.
Richtig: Grundsätzlich darf man sich nennen, wie man will, und auch so unterschreiben. Die Wirksamkeit von Verträgen hängt nicht davon ab, ob die Unterschrift mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt. Wenn sich der Unterzeichner keinen Scherz erlaubt (also ernsthafte Vertragsabsichten hat), niemanden schädigt und auch keine falsche Identität vorspiegelt, darf er z. B. auch mit dem Namen des Ehepartners, einem Künstlernamen oder sogar einem Phantasienamen, wie z. B. „Gonzo“ unterschreiben.
Bobby