Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Irrtum: Man darf nicht mit falschem Namen unterschreiben.

Richtig: Grundsätzlich darf man sich nennen, wie man will, und auch so unterschreiben. Die Wirksamkeit von Verträgen hängt nicht davon ab, ob die Unterschrift mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt. Wenn sich der Unterzeichner keinen Scherz erlaubt (also ernsthafte Vertragsabsichten hat), niemanden schädigt und auch keine falsche Identität vorspiegelt, darf er z. B. auch mit dem Namen des Ehepartners, einem Künstlernamen oder sogar einem Phantasienamen, wie z. B. „Gonzo“ unterschreiben.
Bobby
Interessant!

wer bekommt wohl recht vor Gericht, wenn es zu streitigkeiten kommt

und ich sage, das habe ich nicht Unterschrieben.....

nun ja ist gut zu wissen...