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Thema: Quelle TV für 199€ die 2.

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    Quelle TV für 199€ die 2.

    Bezug nehmend auf Thema: http://www.spinnes-board.de/vb/showt...=199%80&page=7

    Quelle muss Flachbildfernseher für 199 Euro liefern
    [rk] Essen/Fürth - Wegen einer falschen Preisangabe muss das Versandhaus Quelle zwei etwa 2 000 Euro teure Flachbildfernseher für 199 Euro an einen Kunden liefern.

    Ein 30-jähriger Feuerwehrmann aus Bochum hatte im September 2007 Internetangebot von Quelle ein Philips-LCD-TV für 199,99 Euro entdeckt und gleich zwei Geräte zu einem Gesamtpreis von 419,93 Euro inklusive der Versandkosten bestellt.

    Nachdem Quelle noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung und nach interner Bonitätsprüfung am 31.10.2008 die Lieferung gegen Vorkasse anbot, freute sich der Käufer schon über sein Schnäppchen. Doch dann kam die Ernüchterung. Obwohl die geforderte Zahlung am 16.11.2007 bei Quelle einging, verweigerte das Versandhaus die Lieferung mit dem Hinweis, dem beauftragten Mitarbeiterin sei bei der Preiseingabe ein Versehen unterlaufen. Tatsächlich laute der einzugebende Preis 1 999,99 Euro.

    Der 30-jährige schaltete darauf hin einen Essener Anwalt ein und verklagte Quelle auf die Lieferung der beiden Geräte - mit Erfolg. Das Fürther Amtsgericht verurteilte Quelle nun zur Lieferung der beiden LCD-Fernseher.

    Nach Auffassung des Gerichts stellt das erste Schreiben von Quelle, mit dem per E-Mail der Eingang der Bestellung bestätigt wurde, zwar noch keine Annahmeerklärung des Kaufangebots des 30 Jährigen dar. Mit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen. Für das Gericht war es unerheblich, ob der im Internet genannte Preis auf einem Eingabefehler der zuständigen Mitarbeiterin beruhte und ob die später erklärte Anfechtung des Vertrages rechtzeitig war.

    Entscheidend war, dass Quelle selbst eingeräumt hat, dass der von Quelle angeführte Eingabefehler bereits vor dem Kaufangebot, Lieferung gegen Vorkasse, entdeckt worden war. Geschieht dies in dieser Reihenfolge, kann es nicht auf einem Irrtum beruhen. Quelle hat sich die Kenntnis der Vertriebsabteilung, die unstreitig informiert war, zurechnen zu lassen.

    Die Firma Quelle hat angekündigt, das Urteil anzunehmen und von einer Berufung gegen das Urteil Abstand zu nehmen. Da das alte Modell bereits ausgelaufen ist, bekam der Kläger sogar zwei Geräte des aktuelleren Nachfolgemodells Philips 47 PFL 5603 D/10 geliefert.


    Quelle:http://www.digitalfernsehen.de/news/news_410325.html
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