Das wird hoffentlich allen Anderen eine Lehre sein ,Kunden mir derartigen Lockvogel angeboten zu verarschen und sich dann mit einem Irrtum rauszureden.
Das wird hoffentlich allen Anderen eine Lehre sein ,Kunden mir derartigen Lockvogel angeboten zu verarschen und sich dann mit einem Irrtum rauszureden.
es gibt neues
das gericht in fürth hat quelle dazu verdonnert die tv zum angebotspreis auszuliefern als begründung gab der richter an das ein so großes unternehmen mit vielen onlinegeschäften seine preise stetig überprüfen muß und in diesem fall dies nicht gemacht hat
außerdem hätte quelle die besteller unverzüglich von dem irrtum informieren müßen
das einzige problem ist nun da quelle insolvenz angemeldet hat liegen alle laufenden gerichtsverfahren erstmal auf eis
nun mein anwalt bleibt dran
nur sollten nur die häflte aller besteller ihre forderungen geltend machen gibt das wohl quelle den rest
hier mal das urlteil
Die Online-Sparte des Versandhauses Quelle musste am Amtsgericht (AG) Fürth zwei Niederlagen einstecken. In beiden Fällen ging es um Kunden, die 2007 aufgrund einer fehlerhaften Preisauszeichnung Flachbildschirme für jeweils 199 Euro bestellt hatten, obwohl die Produkte eigentlich 1999 Euro kosten sollten. Das AG legte nun fest, dass Quelle die TV-Geräte gegen Zahlung von 199 Euro plus Versandkosten liefern muss (Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08 vom 11. August 2009)
In den Begründungen kritisierten die Richter in erster Linie den voll automatisierten Bestell- und Lieferungsablauf von Quelle. Der Händler hatte nämlich unstrittig bereits am selben Tag gewusst, dass die Ware online falsch ausgezeichnet war. Dennoch hatte er offensichtlich den Bestellablauf nicht gestoppt. Im Gegenteil: Er hatte die Kunden sogar Tage später aufgefordert, eine Anzahlung zu leisten, bevor das Produkt für 199 Euro geliefert werde.
Erst fast zwei Wochen nach Bestellung schrieb Quelle die Kunden an und erklärte die Bestellung einseitig aufgrund des Irrtums für nichtig. Eine solche Verzögerung der Vertragsanfechtung sei im konkreten Fall unbegründet und nicht hinnehmbar, urteilten die Richter. Dem vollautomatischen Prozess hätte Quelle "nicht handlungsunfähig, quasi gefesselt, zusehen" müssen. "Briefe kann man aufhalten, bevor diese den eigenen Herrschaftsbereich verlassen. Eine Maschine wie einen Computer kann man ausschalten", so die Richter.
Das hat ja kaum 1 Jahr bei Dir gedauert.
Schön, daß es geklappt hat.
Aber was machst Du jetzt mit dem veralteten Fernseher?
Im Ernst...Klasse Information!!!
Gruß
Bobby
Einen ähnlichen Fall gab es vor wenigen Jahren schon mal bei Amazon. da waren es Laptops. Amazon musste die Geräte aber nicht ausliefern (oder nur 2, die bereit per Kreditkarte bezahlt waren)
Grund:
Eine Bestellbestätigung (Email) reicht nicht aus, um auf sein Recht zu pochen, da die Geräte noch nicht ausgeliefert oder bezahlt waren und der Preis sofort korrigiert wurde.
Beispiel:
geht man in einen Laden und sieht einen Artikel statt mit 1000,00 Euro durch Schreibfehler nur mit 10,00 Euro ausgezeichnet ist, und geht damit zur Kasse, heißt das noch lange nicht, dass der Kassierer das Gerät nun für 10,00 Euro verkaufen muss.
Es muß erst eine Kauf zustande kommen, wie hier bei Quelle.
Ach ja, ich halte von der Mentalität übrigens auch nichts, die Geräte einzuklagen. Da häng viel dran, auch wenn sich andere Idioten (man bezeichnte sie als Manager) sich die Kippen voll machen, muß man das noch lange nicht nachmachen.
so long
by Lucky
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...
hätte quelle sich anders verhalten hätte ich diesen schritt auch nicht gemacht
aber die arroganz die an den tag gelegt wurde hatte es in sich
und mich als lügner hinzustellen geht gar nicht
wenn ich in einem laden was für 10€ kaufen will was eigentlich 1000€ kostet
wartet man ja auch nicht bis ich am ausgang bin oder bis der 100 kunde den falsch ausgezeichneten artikel kaufen will und ändert dann den preis