Einen ähnlichen Fall gab es vor wenigen Jahren schon mal bei Amazon. da waren es Laptops. Amazon musste die Geräte aber nicht ausliefern (oder nur 2, die bereit per Kreditkarte bezahlt waren)

Grund:
Eine Bestellbestätigung (Email) reicht nicht aus, um auf sein Recht zu pochen, da die Geräte noch nicht ausgeliefert oder bezahlt waren und der Preis sofort korrigiert wurde.

Beispiel:
geht man in einen Laden und sieht einen Artikel statt mit 1000,00 Euro durch Schreibfehler nur mit 10,00 Euro ausgezeichnet ist, und geht damit zur Kasse, heißt das noch lange nicht, dass der Kassierer das Gerät nun für 10,00 Euro verkaufen muss.

Es muß erst eine Kauf zustande kommen, wie hier bei Quelle.

Ach ja, ich halte von der Mentalität übrigens auch nichts, die Geräte einzuklagen. Da häng viel dran, auch wenn sich andere Idioten (man bezeichnte sie als Manager) sich die Kippen voll machen, muß man das noch lange nicht nachmachen.

so long
by Lucky