@Sinakana

Mehr gibt es nicht zu sagen.

@Satin

äußerst wohltuendes Statement

Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
Widerrechtliches eingezäuntes fremder Grundbesitz ist ja schon Diebstahl.
Bisserl Wildwest! Mal nebenbei, Diebstahl geht ja wohl schlecht an einem Grundstück, es fehlt ja an der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Gewahrsamsbruch in der Absicht, sich dieselbige zuzueignen. Immer gelassen bleiben und nicht mit falschen Kanonen auf winzige Spatzen schießen.