Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
Wenn ein Neuer das Grundstück erworben hat, haben geltende Verträge schriftlich wie auch Mündliche ihre Berechtigung verloren. Verträge müssen in Absprache mit dem neuen Besitzer geschlossen werden. Alles andere ist hinfällig.

Das ist schlicht falsch, der Tod einer Vertragspartei beseitigt nur in den seltensten Fällen den Vertrag, beispielsweise, wenn vertraglich bestimmt ist, dass keine Übertragbarkeit zulässig ist. Klassiches Beispiel: Arbeitsvertrag.

Hier liegt jedoch ein Pacht oder Landpachtvertrag vor (der steht natürlich nicht im Grundbuch), der Tod des Verpächters lässt das Schicksal des Vertrages unberührt, im Zweifel müsstest Du den Vertrag ordentlich kündigen.

Alles unnötiger Stress, lass abernten, lass Dir ein zwei Salatköpfe spendieren und gut ist, wäre ja eine Schaden, wenn das gute Zeug zum Teufel ginge.