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Thema: Frist bei Grundstückserwerb

  1. #1
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    Frist bei Grundstückserwerb

    hallo
    ich habe folgendes problem
    vor 6 wochen habe ich ein angrenzendes grundstück zu unserem dazugekauft
    an ende des grundstücks wurde ein teil einfach von einer familie zum gemüseanbau benutzt
    vor ca 5 wochen habe ich mit der rodung des geländes angefangen und da die familie einfach sichtschutzzaun angebracht hat aufgehört und gedacht sie melden sich wegen der räumung da sich nichts tat habe ich ihnen vor 2 wochen mitgeteilt das ich das grundstück erworben habe und sie den mir gehörenden teil bitte räumen sollen da ich ihn nutzten will
    es tat sich erst mal nichts und am samstag gab es eienen kleinen streit da die ehefrau meinte sie wolle erst noch ihr gemüse ernten sie würden in 2 wochen in urlaub fahren so schn ell ginge das nicht sie hätte von der verstorbenen vorbesitzerin des grundstücks mündlich das nutzungsrecht zugesagt bekommen
    in schriftlicher form besteht nichts außerdem wude mir von den erben nie etwas davon mitgeteilt und im notarvertrag steht nichts
    muß ich jetzt abwarten oder kann ich das grundstück selbst räumen??

  2. #2
    Seniormitglied
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    hallo
    erst mal danke
    das sie erten will kann ich verstehen ich bin auch der letzte der das abgeleht hätte wenn sie nett gefragt hätte
    aber ich bin mir 100% sicher das sie nie eine nutzungserlaubnis erhalten hat die vorbesitzerin ist schon 2jahre tot war davor nicht mehr in der lage das haus zu verlassen
    das ein teil von ihrem grundstück abgezwackt wurde war durch die verwilderung des mittleren gartenteils nicht zu sehen
    außerdem stand das gelände 2 jahre zum verkauf da hätte sie mit rechnen müßen das jemand der es kauft es auch nutzen will
    wie sieht es aus wenn ich einen neuen zaun ziehe und ihnen im gegenzug erlaube nach absprache mit uns das grundstück zu betreten und zu ernten??

  3. #3
    Stammuser Avatar von coolpics
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    Muß das sooo schnell gehen mit dem Zaun,warte doch bis sie das Gemüse ernten,das kann doch nicht mehr lange dauern oder ? Ansonsten hast du nur Ärger mit den Nachbarn über Jahre - nur wegen den paar Wochen warten.
    Allerdings würde ich auch aufpassen ob nicht neues gepflanzt wird u.s.w,dann gäbe es auch bei mir Ärger.

  4. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    Wenn ein Neuer das Grundstück erworben hat, haben geltende Verträge schriftlich wie auch Mündliche ihre Berechtigung verloren. Verträge müssen in Absprache mit dem neuen Besitzer geschlossen werden. Alles andere ist hinfällig.

    Das ist schlicht falsch, der Tod einer Vertragspartei beseitigt nur in den seltensten Fällen den Vertrag, beispielsweise, wenn vertraglich bestimmt ist, dass keine Übertragbarkeit zulässig ist. Klassiches Beispiel: Arbeitsvertrag.

    Hier liegt jedoch ein Pacht oder Landpachtvertrag vor (der steht natürlich nicht im Grundbuch), der Tod des Verpächters lässt das Schicksal des Vertrages unberührt, im Zweifel müsstest Du den Vertrag ordentlich kündigen.

    Alles unnötiger Stress, lass abernten, lass Dir ein zwei Salatköpfe spendieren und gut ist, wäre ja eine Schaden, wenn das gute Zeug zum Teufel ginge.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  5. #5
    Sinakana
    Gast
    Wie immer perfekt, r4711.

    Ebenso im Ösi-Land - interessiert aber nicht.

  6. #6
    Seniormitglied
    Themenstarter

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    hallo
    ich glaube einfach nicht das sie eine mündliche genehmigung hatten die alte dame hatte vor ihrem tod zu niemandem mehr kontakt
    und als ich das erste mal die "landräuber " freundlich bat mein grundstück zu räumen war davon keine rede
    daher denke ich sie haben sich das ausgedacht
    ich habe heute bei den söhnen der verstorbenen frau nachgefragt denen ist nichts von einer genehmigung bekannt
    das problem ist auch das im anschluß an das besetzte landteil ein schuppen steht in dem ich gerne sachen lagern würde ich komme aber nicht an dem schuppen da vornedran ja eingezäunt ist
    wenn ich aber einen teil des zaunes entferne um mein eigentum zu betreten kommt das problem das meine hühner und enten wohl den salat niedermachen
    ich sehe aber auch nicht ein meine geräte im freien stehen zu lassen das sie rosten

  7. #7
    Sinakana
    Gast
    Ich gebe allerdings zu Bedenken, dass die von salax angedachte Vorgansweise nur dann zielführend ist,
    wenn die "Besitzer" WIRKLICH keinerlei Nutzungsrechte haben.
    Wenn doch, tassilo3001, bist du der "Hausfriedensbrecher", weil du unberechtigt in Besitzrechte eingreifst.

    Zwar gilt der Grundsatz "Eigentum vor Besitz", nicht jedoch durch Selbstjustiz.


    Deine Ausführungen sind sehr vage gehalten:
    ich glaube einfach nicht das sie eine mündliche genehmigung hatten
    denke ich sie
    haben sich das ausgedacht
    .....

    Es geht hier nicht um Glaubens-, sondern um schlichte Rechtsfragen!
    Versuche daher, relativ emotionslos an die Sache heranzugehen und dich nicht provozieren zu lassen
    (und auch selbst nicht provozieren).


    Mein Tipp: Fordere sie auf, dir etwas schriftliches zu zeigen (haben sie nicht).
    Fordere sie auf (im Beisein von objektiven Dritten), dir die Rechtsgrundlage für ihren "Anbau" zu
    nennen.
    Klingt diese für dich nicht plausibel, erkundige dich beim zuständigen örtlichen Gericht (so eine Art
    Amtstag und kostenlose Rechtsauskunft) nach DEINEN Möglichkeiten - und erst dann reagiere.


    Letztlich müssen sie vor Gericht beweisen, dass sie ein mündliches zugesichertes Nutzungsrecht
    haben - gegenüber deinem im Grundbuch belastungsfrei eingetragenen Eigentumsrecht ein
    schwieriges Unterfangen.

    Wie immer du vorgehst - keep cool!

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    @Sinakana

    Mehr gibt es nicht zu sagen.

    @Satin

    äußerst wohltuendes Statement

    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    Widerrechtliches eingezäuntes fremder Grundbesitz ist ja schon Diebstahl.
    Bisserl Wildwest! Mal nebenbei, Diebstahl geht ja wohl schlecht an einem Grundstück, es fehlt ja an der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Gewahrsamsbruch in der Absicht, sich dieselbige zuzueignen. Immer gelassen bleiben und nicht mit falschen Kanonen auf winzige Spatzen schießen.
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    Mark Twain

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