Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Dieser Hinweis ist meines Erachtens juristisch unwirksam.

(...)

Nein ....das Rücktrittsrecht hat mit Aktivierung nur mittelbar zu tun.
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen. Das ist insbesondere bei einer Dienstleitstung der Fall, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Mit der Aktivierung der Smart**** veranlasst der Kunde, dass Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt damit.