Wenn die Ärger machen, dann ist das echte Anerkennung.
Also z.B. "Drohbriefe" von Anwälten usw..
Zumahl so etwas 1A Material zum veröffentlichen ist. Und die anwaltlichen Reaktionen auf die veröffentlichung kann man wieder veröffentlichen.
Denn diese "Menschen" bilden sich ein ihre Briefe hätten ein "Copyright".
Diese Keule ist beliebt. Aber gerade das Verbot der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben auf Grund einer Bezeichnung als Kunst kommt bei einer Veröffentlichung wieder bei otentiellen Kunden nicht gut an.