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Thema: Gewährleistung nach dem 6. Monat?

  1. #1
    Mitglied Avatar von FordTaunus
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    Gewährleistung nach dem 6. Monat?

    Guten Abend zusammen,

    ich habe heute in mühevoller Kleinarbeit herausgefunden, warum mein Rechner eigentlich schon immer, aber in letzter Zeit immer öfter (bis zur Unbenutzbarkeit) mit Bluescreens um sich wirft.

    In dem im November '07 gekauften Gerät befand sich ein defekter RAM-Baustein.

    Der Rechner hatte schon von Anfang an solche Macken, die ich auch Ende November dem Händler mitgeteilt habe. Ich hatte mich allerdings mit den "gelegentlichen" Aussetzern arrangiert (einmal die Woche).

    Seit dieser Woche gab's aber die Bluescreens im 10-Minuten-Takt. Jetzt habe ich jeden Speicherbaustein einzeln getestet, und einer ist definitiv defekt, der kommt noch nicht mal über den Power On Self Test.

    Nach einer Mail an den Händler sagt er nun, daß meine 6-monatige Gewährleistung abgelaufen ist und "dass Sie sich im Rahmen Ihrer Gewährleistung, nach § 476 BGB "Beweislastumkehr", in der
    Beweispflicht befinden."

    Schön und gut, aber ich habe diesen oder wenigstens die Grundlage für diesen Fehler ja direkt gemeldet. Ich habe auch meine Mail und die antwort des Händlers als "Beweis". Kann es sich hier um einen "versteckten Mangel" handeln, der, da ich ja beweisen kann, daß er quasi von Anfang an da war, also quasi innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen ist?

    Wäre klasse, wenn mir einer der Rechtswissenden im Board hier einen kleinen Tip geben könnte.

    Danke und Gruß,

    Ford


  2. #2
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    Um ehrlich zu sein... Sei Froh, das es nur der Speicher ist.

    Mach kein Ding draus, kostet nur mehr, als wenn du einfach neuen Speicher bestellst, der ja zum Glück gerade recht günstig ist...

  3. #3
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Was ist das denn für ein Händler ?
    Bei dem würde ich nie wieder etwas bestellen.
    Normalerweise ist es kein Problem, der Händler bekommt diesen sicherlich auch von seinem Lieferanten bzw. Hersteller erstattet.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  4. #4
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    Zitat Zitat von Pluto7 Beitrag anzeigen
    Um ehrlich zu sein... Sei Froh, das es nur der Speicher ist.
    Mach kein Ding draus, kostet nur mehr, als wenn du einfach neuen Speicher bestellst, der ja zum Glück gerade recht günstig ist...
    Ja sicher, wegen 15€ mach ich jetzt nicht gleich die Pferde scheu. Mich wundert nur, daß er das macht. 2 - 3 Mails ist es mir aber schon wert bevor ich's aufgebe.

    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Was ist das denn für ein Händler ?
    Bei dem würde ich nie wieder etwas bestellen.
    Normalerweise ist es kein Problem, der Händler bekommt diesen sicherlich auch von seinem Lieferanten bzw. Hersteller erstattet.
    So sieht's aus. Setzt hardwaremania24.de ruhig auf Eure schwarze Liste. Auf meiner stehen sie schon.

    Gruß

    Ford


  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von FordTaunus Beitrag anzeigen
    Kann es sich hier um einen "versteckten Mangel" handeln, der, da ich ja beweisen kann, daß er quasi von Anfang an da war, also quasi innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen ist?

    Hi FordTaunus,

    zum besseren Verständnis, da noch keine zwei Jahre um sind, ist der Fehler innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten. Dies hat mit einem versteckten Mangel nichts zu tun, dieser hat auch keinen Einfluss auf die Gewährleistungspflicht

    § 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
    (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
    ...
    3.im Übrigen in zwei Jahren.
    (2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.


    oder auf die von Dir mit § 476 angeführte Beweislastumkehr.

    Wie Du richtig sagst, Du musst dem Händler nunmehr beweisen, dass der Fehler bei Gefahrenübergang (als Du das Ding damals gekauft hast) bereits vorhanden war - für nichts anderes kehrt § 476 BGB die Beweislast um. In der Konsequenz hilft Dir die Anzeige innerhalb dieser Frist der besagten Bluescreens nur, wenn zweifelsfrei feststeht, dass dies vom defekten Riegel verursacht wurden, ansonsten wird Dir der Beweis nicht gelingen. Denn das Sachmangelrecht will nicht sicherstellen, dass während dieser Zeit kein Fehler auftritt (dass wäre die Garantie, hier nicht einschlägig), sondern dass der Händler einstehen muss, weil er schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Weil dies häufig schwierig ist, hat der Gesetzgeber die Beweislastumkehr geschaffen.

    BTW Garantie. ggf. gibt der Hersteller eine Garantie, die häufig sogar lebenslang gilt. Schau doch mal auf der Seite des Herstellers.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  6. #6
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    Update

    Hallo zusammen,

    Hardwaremania24.de hat's gemerkt. Sie schreiben:

    Sehr geehrter Kunde,

    das ist für den Schaden unerheblich, da wir das Gerät im November nicht zur Begutachtung
    hier hatten können wir den Mangel damals nicht bestätigen. Eine einfache Unterrichtung des
    Verkäufers reicht da nicht.

    Da ein 1GB-Riegel aber mittlerweile keine 10€ mehr kostet können Sie mir die genaue Typbezeichnung
    schicken, wir bemühen uns Ersatz.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung


    Mit freundlichen Grüßen
    Hardwaremania24.de
    Hat sich meine zweite Mail doch gelohnt. Und Sie steigen wieder in die "graue Liste" auf

    Gruß,

    Ford


  7. #7
    Sinakana
    Gast
    Abgesehen von der interessanten Fragestellung durch den Threaderöffner
    und die fachkundigen Antworten der Poster - ich muss einfach spamen, ich kann nicht anders:



    Also mir sind eindeutig zuviele Augen in diesem Thread


    Danke für euer Verständnis.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sinakana Beitrag anzeigen
    Abgesehen von der interessanten Fragestellung durch den Threaderöffner
    und die fachkundigen Antworten der Poster - ich muss einfach spamen, ich kann nicht anders:

    Also mir sind eindeutig zuviele Augen in diesem Thread
    Danke für euer Verständnis.
    Ich sach nur: Mit dem Dritten sieht man besser.

    Gruß

    Ford


  9. #9
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Sinakana Beitrag anzeigen
    Abgesehen von der interessanten Fragestellung durch den Threaderöffner
    und die fachkundigen Antworten der Poster - ich muss einfach spamen, ich kann nicht anders:

    Also mir sind eindeutig zuviele Augen in diesem Thread
    Danke für euer Verständnis.
    Spam an:

    Das ist ein Threat für Augenärzte mein lieber Sinakana. Da ich mein altes vor geraumer Zeit abgelegt habe, könnte ich es Dir günstig, weil gebraucht, überlassen. Dann passt Du viiiiiiiiiiiiiiiiel besser in diesen Threat.

    <-- Du weißt warum

    Spam out
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    Mark Twain

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