Guten Abend zusammen,

ich habe heute in mühevoller Kleinarbeit herausgefunden, warum mein Rechner eigentlich schon immer, aber in letzter Zeit immer öfter (bis zur Unbenutzbarkeit) mit Bluescreens um sich wirft.

In dem im November '07 gekauften Gerät befand sich ein defekter RAM-Baustein.

Der Rechner hatte schon von Anfang an solche Macken, die ich auch Ende November dem Händler mitgeteilt habe. Ich hatte mich allerdings mit den "gelegentlichen" Aussetzern arrangiert (einmal die Woche).

Seit dieser Woche gab's aber die Bluescreens im 10-Minuten-Takt. Jetzt habe ich jeden Speicherbaustein einzeln getestet, und einer ist definitiv defekt, der kommt noch nicht mal über den Power On Self Test.

Nach einer Mail an den Händler sagt er nun, daß meine 6-monatige Gewährleistung abgelaufen ist und "dass Sie sich im Rahmen Ihrer Gewährleistung, nach § 476 BGB "Beweislastumkehr", in der
Beweispflicht befinden."

Schön und gut, aber ich habe diesen oder wenigstens die Grundlage für diesen Fehler ja direkt gemeldet. Ich habe auch meine Mail und die antwort des Händlers als "Beweis". Kann es sich hier um einen "versteckten Mangel" handeln, der, da ich ja beweisen kann, daß er quasi von Anfang an da war, also quasi innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen ist?

Wäre klasse, wenn mir einer der Rechtswissenden im Board hier einen kleinen Tip geben könnte.

Danke und Gruß,

Ford