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Thema: Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

  1. #1
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD.
    Quelle
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    Die spinnen, die Richter.......
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    Gruß NOLLE
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  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Na ja, usedSoft hatte schon diverse Streitigkeiten mit Oracle. U. a. wurden durch usedSoft aus Volumen-Lizenzen Einzelplatzversionen weiter verkauft, natürlich für einen Bruchteil des Preises. Dass dies auf massiven Widerstand stößt und letzlich nicht zulässig sein kann, verwundert nicht.

    Doch so völlig ausgeurteilt ist das m. E. noch nicht, das OLG hätte sich den Ruck geben sollen, die Revision gleich zuzulassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH darf man gespannt sein.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
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    Wink Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Na ja, usedSoft hatte schon diverse Streitigkeiten mit Oracle. U. a. wurden durch usedSoft aus Volumen-Lizenzen Einzelplatzversionen weiter verkauft, natürlich für einen Bruchteil des Preises. Dass dies auf massiven Widerstand stößt und letzlich nicht zulässig sein kann, verwundert nicht.
    Doch so völlig ausgeurteilt ist das m. E. noch nicht, das OLG hätte sich den Ruck geben sollen, die Revision gleich zuzulassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH darf man gespannt sein.
    Dann verschenkt man sie eben!

  4. #4
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.Und was einem gehört kann man verschenken,verleihen,wegwerfen und auch verkaufen nur wie in
    diesem Fall nicht vervielfältigen und dann verkaufen.
    Wo kämen wir denn hin wenn man etwas kauft, mit der Auflage des Verkäufers
    es nicht wieder zu veräußern.
    Das den Softwareherstellern der Gebrauchthandel nicht schmeckt, liegt auf der Hand aber eingeschränktes Eigentumsrecht bei Handelsware gibt es meines
    Wissens nicht.

  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.

    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

  7. #7
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.

    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.
    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
    Aber das behauptet doch auch niemand jedenfalls ich nicht das man mit dem Kauf, in diesem Fall einer Musik-CD Urheberrechte erwirbt,die Musik ist natürlich geistiges Eigentum des Komponisten oder Sängers,genauso ist das bei der Software.
    Aber es dürfen doch gebrauchte Musik CD verkauft werden,deshalb
    werden doch keine Urheberrechte verletzt. Wenn man den Tonträger gekauft
    hat gehört einem zwar nicht die Musik oder im anderen Fall die Software aber
    die Scheibe, die hat man ja bezahlt und warum soll man die nicht weiterverkaufen dürfen?

  9. #9
    /\ttil/\
    Gast

    Talking

    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Dann verschenkt man sie eben!
    Oder zieht eine Vermietung / Verpachtung in Erwägung!

    Eine Unverschämtheit solche Urteile! Wenn ich Trottel schon einmal eine Lizenz erworben habe, wie etwa bei Windows, warum darf ich den Schrott dann nicht weiter verchecken?

    Die Gier eines Softwareunternehmens ist wohl ebenso unersättlich wie die Steuergeilheit eines Staates!

    Werdet wach Ihr Gesichtskaspers! Einmal bezahlt ist bezahlt, gebe ich mein Eigentum - also meine Lizenz in Form einer CD, DVD oder was auch immer (weil von mir bezahlt) - weiter, egal ob geschenkt oder gegen Bares, dann ist es mir sowas von wurst, welchem geldgeilen Vorstand welchen Software- oder Medienunternehmens auch immer ich damit ins Knie f*cke!

    Kümmert Euch lieber darum Bugs aus Eurem Spökes zu beseitigen als irgendwelchen Ex-Usern bis ins Nähkästchen hinterher zu steigen!

    Rote Karte!

  10. #10
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Wenn man den Tonträger gekauft
    hat gehört einem zwar nicht die Musik oder im anderen Fall die Software aber
    die Scheibe, die hat man ja bezahlt und warum soll man die nicht weiterverkaufen dürfen?

    So passt Rucola, aber es ist eben nur die Scheibe, an der Du Eigentum erwirbst und mit der darfst Du in der Tat machen was Du willst. Ist ja beispielsweise auch zulässig beim Entbundlen von OEM Software und Hardware.

    Der von mir erwänte, andere Rechtsstreit zwischen usedSoft und Oracle bezieht sich jedoch auf das Aufspalten einer Volumenlizenz und "Verkauf" in Einzellizenzen zu einem deutlich günstigeren Preis als die Original-Einzelplatzlizenz.

    @Atti, Hand auf's Herz lieber Hunnenkönig: Stell Dir vor, Du würdest eine Supersoftware entwickeln, deren Einzelplatzlizenz Du pro Stück für 1.000 € aus den Händen gerissen bekommen hast und deren Volumenlizenz (100 Stück) Du für 10.000 € herausgibts. Wenn jetzt der r4711 Dir eine Volumenlizenz für 10.000 € abkauft und an 100 Mitglieder des Boards als Einzelplatzlizenz zu jeweils 250 € verramscht, dann hat der r4711 15.000 € Plus gemacht und hat dabei gar keine Ahnung von Softwareentwicklung. Und die 100 Boardmitglieder kaufen Dir keine Einzelplatzlizenz ab, also gehen Dir 100.000 € föten. Ok, blödes Beispiel, Du gönnst mir die 15.000 und ich Dir die 100.000 aber Oracle und usedSoft sind eben nicht seelenverwandt.
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    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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  11. #11
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden?

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    So passt Rucola, aber es ist eben nur die Scheibe, an der Du Eigentum erwirbst und mit der darfst Du in der Tat machen was Du willst. Ist ja beispielsweise auch zulässig beim Entbundlen von OEM Software und Hardware.
    Der von mir erwänte, andere Rechtsstreit zwischen usedSoft und Oracle bezieht sich jedoch auf das Aufspalten einer Volumenlizenz und "Verkauf" in Einzellizenzen zu einem deutlich günstigeren Preis als die Original-Einzelplatzlizenz.
    @Atti, Hand auf's Herz lieber Hunnenkönig: Stell Dir vor, Du würdest eine Supersoftware entwickeln, deren Einzelplatzlizenz Du pro Stück für 1.000 € aus den Händen gerissen bekommen hast und deren Volumenlizenz (100 Stück) Du für 10.000 € herausgibts. Wenn jetzt der r4711 Dir eine Volumenlizenz für 10.000 € abkauft und an 100 Mitglieder des Boards als Einzelplatzlizenz zu jeweils 250 € verramscht, dann hat der r4711 15.000 € Plus gemacht und hat dabei gar keine Ahnung von Softwareentwicklung. Und die 100 Boardmitglieder kaufen Dir keine Einzelplatzlizenz ab, also gehen Dir 100.000 € föten. Ok, blödes Beispiel, Du gönnst mir die 15.000 und ich Dir die 100.000 aber Oracle und usedSoft sind eben nicht seelenverwandt.
    Tatsache ist das gebrauchte Software verkauft worden ist und auch momentan
    noch wird,ob das Urteil vom Münchner Oberlandesgericht in letzter Instanz
    auch bestätigt wird ist dann sowieso noch abzuwarten.

  12. #12
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    Microsoft sperrt Produktschlüssel

    Microsoft sperrt Produktschlüssel
    Microsoft hat am Montag angekündigt, dass Produktschlüssel von gebrauchter Software gesperrt werden. Konkret ist von "auffällig gewordenen Produktkeys" die Rede.

    Microsoft hat laut eigenen Angaben Produktschlüssel gesperrt, die im Zusammenhang "mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen" auffällig geworden seien. So habe Microsoft nach Hinweisen von Kunden und durch Testkäufe gemerkt, dass verschiedene Unternehmen identische Produktschlüssel verwendet hätten, um Software zu aktivieren. Das sei ein Hinweis darauf, dass es zu "Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen" gekommen sei.
    "Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen. Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produktkeys entdeckt.", so Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung der Microsoft Deutschland GmbH. Belz weiter: "Da Microsoft jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt hat, sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert." Aus diesem Grund seien die Produktschlüssel seitens Microsoft gesperrt worden.Microsoft weist darauf hin, dass, wenn eine Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden kann und diese Zustimmung nicht eingeholt werde, der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht erwerbe und damit das Produkt möglicherweise nicht richtig lizenziert habe."Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Im Zweifelsfall müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen", so Belz. Im Falle von Microsoft-Produkten bedeute dies, dass ein Käufer belegen müsse, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben habe und wie und über wen sie dann an den Käufer übertragen worden sei. "Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprechen keine Rechtssicherheit. Sie sind kein juristisch gültiger Lizenznachweis", warnt Belz.Wer sich unsicher ist, ob er im Besitz einer gültigen Lizenz ist, kann sich an Microsoft wenden. Laut Angaben von Microsoft wurden seit 1999 insgesamt 220.000 eingesandte oder beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit hin überprüft. Der Anteil illegalte Produkte habe bei dieser Auswertung bei 96 Prozent gelegen. Microsoft verspricht, dass ein Einsender innerhalb von 24 Stunden erfährt, ob es sich um ein echtes Produkt handelt. Weitere Infos finden interessierte Anwender auf www.gebrauchte-software.org.Microsoft ist der Ansicht, dass die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen nur nach Zustimmung des Software-Herstellers möglich ist. Dabei beruft sich Microsoft ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG, Az. 6 U 2759/07) im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft. Bereits Ende Juli hatte Microsoft in einer Pressemitteilung verbreitet, dass der Rechteinhaber dem Handel mit Gebrauchtsoftware zustimmen müsse und sich dabei auf die Entscheidung des OLG berufen. Usedsoft hatte die Sichtweise von Microsoft zur Entscheidung des Oberlandesgerichts als "interpretation zum Oracle-Verfahren" bezeichnet, die "in eklatanter Weise die Sachlage" ignoriere. Als Grund nannte Usedsoft, dass sich das OLG-Urteil ausschließlich auf Oracle-Software beziehe und nicht auf Software anderer Hersteller.
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