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Thema: Verfassungsrichter kippen Rauchverbot!

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    Karlsruher Nachhilfeinstitut für Gesetzgeber?


    Das Rauchverbot einiger Bundesländer in kleinen Kneipen verstößt in seiner jetzigen Fassung gegen das Grundgesetz. Das entschied das Verfassungsgericht am 30.07.2008. Warum? Das kann jeder überall nachlesen. Darum geht es hier nicht. Hätten die beklagten Landesgesetzgeber ein absolutes Rauchverbot erlassen (Beispiel Bayern), wäre dagegen vom Verfassungsgericht nichts einzuwenden gewesen, haben die aber nicht, sondern unter Erfüllung bestimmter Auflagen Ausnahmen zugelassen, deren Kriterien Eckkneipen meist nicht erfüllen können. Wenn aber Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten auch für Einraumkneipen Ausnahmen gesetzlich definiert werden. Die Verfassungsrichter haben das Rauchverbot also gekippt, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Und das ist gut so. Weil die Karlsruher Richter damit einem ganz besonders absurden Auswuchs deutscher Regelungswut, besonders durch dilettantisch abgefasste Ausnahmeregelungen den Garaus gemacht haben.

    Gegen die ebenso typische deutsche Sammelwut wurde ebenfalls das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Onlinedurchsuchung in NRW wurde nicht nur gekippt, sondern die Richter gaben auch eine hier nicht gebotene Zurückhaltung auf und erfanden als Antithese ein dazu passendes neues Grundrecht "zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. So eine Art juristischer Firewall gegen allzu emsige Schöpfer von Trojanern.

    Auch wenn die juristische Eccellence zum Segen der Republik in Karlsruhe versammelt erscheint, entbindet es die Juristen in den Parlamenten und Ausschüssen nicht von der Verpflichtung zur Erstellung verfassungskonformer Gesetze. Wenn möglich ohne Nachhilfe Quelle
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