WICHTIG !!!
Vom Verbot sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen,
zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.
Absolutes Rauchverbot zulässig
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig.
"Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf -
ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.