Grundsätzlich ja.
So, an der Stelle wird es hässlich. Das ist ein Vertrag ohne Abnahmeverpflichtung, aber hiernach ist angeblich keine unbestellte Leistung mehr Gegenstand der Lieferung, sondern es ist vereinbart, dass Dir jeweils ein Angbeot unterbreitet wird (durch Übersendung der Ware) und Du entscheidest, ob Du es annimmst oder nicht. Wie zu befürchten also doch Handlungsbedarf.
Hat Dein Familienmitglied das erste Schreiben zur Münze noch? Was stand da explizit da (wie kommen die dazu, die tolle Münze zu versenden?)
Also wenn tatsächlich seinerzeit unaufgefordert zugesendet: klarstellen, dass kein Vertrag besteht, klarstellen, dass künftige Zusendungen zu unterlassen sind, klarstellen, dass die Praktiken ggf. in Bezug auf unlauteren Wettbewerb überprüft wird, man sich entgegenkommend gegen Übersendung eines Rücksendescheins für ein Postpaket bereit erklärt die Münze zurückzusenden. Was soll die Münze kosten? Sprich welchen Aufwand ist die Sache sicherheitshalber derzeit wert?
Ach ja, und niemals etwas im laufenden Verfahren wegwerfen, also auch nicht die Rechnung.