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Thema: Verfassungsrichter kippen Rauchverbot!

  1. #1
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Verfassungsrichter kippen Rauchverbot!

    Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben.

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  2. #2
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    Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Nach dem Urteil müssen jetzt auch die meisten anderen Bundesländer ihre Gesetze überarbeiten.

    Die geltenden Rauchverbote in kleinen Kneipen verstoßen in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die in Berlin und Baden-Württemberg geltenden Regelungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß.

    Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sich auch Einraumkneipen als Raucherlokal kennzeichnen dürfen. Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.

    Bis dahin gilt eine Übergangsregelung für kleine Lokale mit nur einem Raum.

    Karlsruhe hatte über drei exemplarisch ausgewählte Beschwerden von Gastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin zu entscheiden. Die Wirte zweier Kneipen und einer Discothek sehen sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht.

    Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und hohe Zustimmungsquoten in Umfragen. Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide aber bereits wieder gelockert worden. Quelle
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  3. #3
    Stammuser Avatar von Hermann04
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    WICHTIG !!!

    Vom Verbot sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen,
    zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.

    Absolutes Rauchverbot zulässig

    Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig.
    "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf -
    ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

  4. #4
    /\ttil/\
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    Bin mal gespannt wie es weiter geht.

  5. #5
    Moderator (Verstorben)
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    Bin mal gespannt wie es weiter geht.

    ...... da müssen sich alle Bundesländer zusammentun und ein generelles
    Rauchverbot für alle erlassen ...dann ist gut! .... aber nach meinen ersten Informationen aus dem I-Net wird das wohl nicht hinhauen. Das heißt nach dem 31.12.2009 wird sicherlich erneut eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vorliegen .... wird ja spannender, wie bei der neuen Verschlüsselung von unserem Liebslingssender
    Geändert von Ratatia (30.07.08 um 22:39 Uhr)

  6. #6
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    Karlsruher Nachhilfeinstitut für Gesetzgeber?


    Das Rauchverbot einiger Bundesländer in kleinen Kneipen verstößt in seiner jetzigen Fassung gegen das Grundgesetz. Das entschied das Verfassungsgericht am 30.07.2008. Warum? Das kann jeder überall nachlesen. Darum geht es hier nicht. Hätten die beklagten Landesgesetzgeber ein absolutes Rauchverbot erlassen (Beispiel Bayern), wäre dagegen vom Verfassungsgericht nichts einzuwenden gewesen, haben die aber nicht, sondern unter Erfüllung bestimmter Auflagen Ausnahmen zugelassen, deren Kriterien Eckkneipen meist nicht erfüllen können. Wenn aber Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten auch für Einraumkneipen Ausnahmen gesetzlich definiert werden. Die Verfassungsrichter haben das Rauchverbot also gekippt, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Und das ist gut so. Weil die Karlsruher Richter damit einem ganz besonders absurden Auswuchs deutscher Regelungswut, besonders durch dilettantisch abgefasste Ausnahmeregelungen den Garaus gemacht haben.

    Gegen die ebenso typische deutsche Sammelwut wurde ebenfalls das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Onlinedurchsuchung in NRW wurde nicht nur gekippt, sondern die Richter gaben auch eine hier nicht gebotene Zurückhaltung auf und erfanden als Antithese ein dazu passendes neues Grundrecht "zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. So eine Art juristischer Firewall gegen allzu emsige Schöpfer von Trojanern.

    Auch wenn die juristische Eccellence zum Segen der Republik in Karlsruhe versammelt erscheint, entbindet es die Juristen in den Parlamenten und Ausschüssen nicht von der Verpflichtung zur Erstellung verfassungskonformer Gesetze. Wenn möglich ohne Nachhilfe Quelle
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