Bei ungewollter Bestellung, bzw. Lieferung einfach schriftlich dokumentieren, dass man die Ware nicht bestellt hat und sich somit nicht in der Pflicht sieht die Ware zu bezahlen.

Ankündigen, dass man die Artikel zu Hause verwahrt, bzw. unfrei an den Absender zurück schickt. Reaktin auf Brief abwarten.

Sollte keine Reaktion erfolgen, bzw. weiter Ware und Rechnungen versendet werden, dann RA konsultieren und Abhilfe schaffen lassen!