Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
Aber gilt das auch für die zweite und die folgenden Lieferungen?

Grundsätzlich ja Hank, da Du 241 a BGB nicht einfach mit weiteren Lieferungen aushebeln. War da jeweils ein lustiges Schreiben dabei und was stand da drinnen.

Ggf. sollte man den Versender darauf hinweisen, dass man überobligatorisch die Münze für ihn unentgeltlich bis zum Zeitpunkt X aufhebt, jedoch selbstverständlich weder für die Verschlechterung, noch den zufälligen Untergang einstehen wird und ihn auffordern, weitere Zusendungen zu unterlassen.

Diese Freude habe ich unlängst Premiere bereitet, die mir unaufgefordert (weil interner Fehler) eine neue SAT-Smart**** zugesandt hatten, obwohl ich Kabelkunde bin. Ich hatte denen dann mitgeteilt, dass sie, soweit Sie die Karte nicht, nach Terminvereinbarung, abholen lassen ich diese sodann vernichte, da ich von der unentgeltlichen Übereignung ausgehe. Die Herrschaften waren dann mit Letzterem einverstanden. (ja, ja, habe mich neulich geärgert, da wurde meine Gangart etwas schärfer).