Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben.
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Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben.
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