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Thema: Urteil: Handy am Ohr verboten - Freisprecheinrichtung am Ohr erlaubt

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  1. #1
    Moderator Avatar von GAVLIK
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    Urteil: Handy am Ohr verboten - Freisprecheinrichtung am Ohr erlaubt

    Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg ist es legal, am Steuer eines Autos eine Freisprecheinrichtung ans Ohr zu halten, um darüber zu telefonieren. Das OLG hat der Berufung eines Autofahrers stattgegeben, der an einer roten Ampel wegen Verbindungsproblemen die Freisprechanlage ans Ohr gehalten hatte und deswegen zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden war.


    Nur die Handynutzung ist verboten
    Nach Ansicht der Richter ist eine Freisprechanlage kein mobiles Telefon und somit auch nicht vom Handyverbot am Steuer betroffen. Verboten sei ausschließlich die Nutzung eines Handys, da der Fahrer durch die zahlreichen Tasten und Funktionen abgelenkt werden kann. Bei einer Freisprechanlage sei diese Ablenkungsgefahr jedoch nicht gegeben.

    Quelle:inside-handy.de

  2. #2
    SMember Avatar von Suleiman
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    Ist unser Rechtssystem nicht putzig ?

    gruß suleiman

  3. #3
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    rev zugelassen das ist nicht das ende der sache das wird weiter oben weiterverhandelt

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