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Thema: Wir möchten alles richtig machen

  1. #1
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    Wir möchten alles richtig machen

    Hallo,

    ich bin da etwas ratlos:

    Meine Oma ist seit langem schwerhörig. Da sie alt und seltsam geworden ist, haben wir ihr statt des defekten Fernsehers einen Kanarienvogel in ihre Wohnung gestellt. Das Fernsehgerät haben wir offiziell abgemeldet und entsorgt. Ich glaube, meine Oma hat den Tausch noch garnicht mitgekriegt.

    Jetzt hat sie von der Krankenkasse ein neues leistungsstarkes Hörgerät bekommen und hört seitdem "seltsame Geräusche" von unten (Fernseher oder Radio vom Nachbarn). Dies allerdings nur bei gutem Wetter (wenn der Nachbar sein Fenster aufhat).

    Nun zu meiner Frage:
    1.) Muß sie ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät anmelden, ein Fernseh ja wohl nicht, da sie nichts sieht?
    2.) Muß das Gerät ganzjährig angemeldet werden, obwohl sie bei schlechtem Wetter nichts hört?
    3.) Wer bezahlt die Gebühren ? Meine Oma, die Krankenkasse (weil sie das Hörgerät bezahlt hat), oder etwa der Nachbar (weil er das Fenster aufläßt z. B. Beihilfe zum Hören)?

    Bitte nur ernstgemeinte Antworten, da mit der Schwerhörigkeit meiner Oma nicht zu spaßen ist.

    Gruß Asterix

  2. #2
    bolban
    Gast
    Es wäre mir neu, dass man gebührenpflichtig ist,
    wenn man ab und an zufällig das Radio vom Nachbarn
    hört. Hörgeräte gehören glücklicherweise noch nicht
    in die Gruppe der Rundfunkempfangsgeräte, auch nicht,
    wenn man damit den Nachbarn hören kann.

    cu

    edit: Wenn sie ein Radio hat, dann muss sie das anmelden.
    Kostet im Monat 5,52€

  3. #3
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Es bezahlt nur der Bezitzer nicht der Mithörer
    MfG Tomyslav

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  4. #4
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    Als Blinder wird man grundsätzlich von der GEZ - Gebührenpflicht auf entsprechenden Antrag hin freigestellt! ....so war das jedenfalls bei meiner Großmutter.


    ....siehe auch hier 7.: http://www.gez.de/door/gebuehren/geb...ung/index.html
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  5. #5
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    @Ratatia

    Ich hab meine Oma als schwerhörig beschrieben, nicht als blind.

    Gruß Asterix

  6. #6
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Mal unterstellt, dass dies kein Scherzpost sein soll (sorry fällt mir schwer).

    Die Oma hält kein Gerät zum Empfang bereit, also muss sie nichts zahlen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  7. #7
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    ...
    Die Oma hält kein Gerät zum Empfang bereit, also muss sie nichts zahlen.
    Doch! Ein Hörgerät....und zwar ein besonders gutes!

    Da wird die arme Oma am Ende doch noch zur Kasse gebeten.

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Doch! Ein Hörgerät....und zwar ein besonders gutes!
    Da wird die arme Oma am Ende doch noch zur Kasse gebeten.

    Ich schmeiß mich weg
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Seneca

  9. #9
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    Man könnte ja argumentieren, dass sie das Hörgerät erst zu dem Zeitpunkt angeschafft hat, als das Fernsehgerät kaputtging. Und dann gerade zu dem Zweck, kostenlos Radio zu hören.

    Wie der Titel schon sagt: Wir wollen alles richtig machen!

    Gruß Asterix

  10. #10
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Bezahl einfach! Dann machst nichts falsch.

  11. #11
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    Zitat Zitat von WAWA Beitrag anzeigen
    LÖL was nen Thread ^^
    Ick kniee immer noch vor lachen !!!

    Danke, für den amüsanten Feierabend, und Greetz Larsi.

    Greetz Larsi.

    Lieber fernsehgeil als radioaktiv

    o2-DSL, 50 MBit/s, FRITZ!Box 7590
    85 cm Astro/Kathrein-Spiegel, 19,2°E/13°E
    3x AX/Mut@nt HD51, 2x DVB-SX
    2x AX/Mut@nt HD51, 1x DVB-CX
    1x AX/Mut@nt HD51, 1x DVB-SX, 1x DVB-CX
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  12. #12
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von asterix1711 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich bin da etwas ratlos:
    Meine Oma ist seit langem schwerhörig. Da sie alt und seltsam geworden ist, haben wir ihr statt des defekten Fernsehers einen Kanarienvogel in ihre Wohnung gestellt. Das Fernsehgerät haben wir offiziell abgemeldet und entsorgt. Ich glaube, meine Oma hat den Tausch noch garnicht mitgekriegt.
    Jetzt hat sie von der Krankenkasse ein neues leistungsstarkes Hörgerät bekommen und hört seitdem "seltsame Geräusche" von unten (Fernseher oder Radio vom Nachbarn). Dies allerdings nur bei gutem Wetter (wenn der Nachbar sein Fenster aufhat).
    Nun zu meiner Frage:
    1.) Muß sie ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät anmelden, ein Fernseh ja wohl nicht, da sie nichts sieht?
    2.) Muß das Gerät ganzjährig angemeldet werden, obwohl sie bei schlechtem Wetter nichts hört?
    3.) Wer bezahlt die Gebühren ? Meine Oma, die Krankenkasse (weil sie das Hörgerät bezahlt hat), oder etwa der Nachbar (weil er das Fenster aufläßt z. B. Beihilfe zum Hören)?
    Bitte nur ernstgemeinte Antworten, da mit der Schwerhörigkeit meiner Oma nicht zu spaßen ist.
    Gruß Asterix

    Also der Kanallienvogel ist nicht Anmeldepflichtig da kein neuartiges Rundfunkgerät.

    1.) wenn sie ein solches besitzt ja. Ein Ultrastarkes Hörgerät zählt nicht dazu.

    2.) Ja, der Fernseher des Nachbarn musz ganzjährlich angemeldet sein, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

    3.) Niemand ! Wenn du vorm Stadion stehst und es fällt ein Tor da brauchts auch keine Karte kaufen um mitjubeln zu dürfen.
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

  13. #13
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    Ich frage mich bei dieser Thematik nach der Störerhaftung! Ich meine kausal hat die Oma ja nu nix damit zu tun, das der Nachbar seine Geräte dudelt. Demzufolge ist Ihr Mithören ja eher eine Form von Belästigung oder gar Nötigung, wenn Sie z.B. eigentlich lieber Elvis als zum Blauen Bock hören würde.

    Schwierige Frage...und da man im Forum ja keine rechtverbindliche Auskunft geben darf, fällt es mir schwer eine entgültige Aussage zu treffen.

    Ansonsten einfach warten, bis die Batterien vom Hörgerät leer sind.

  14. #14
    SMember Avatar von Hawak
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    So, nach einiger Recherche hier das vorläufige amtliche Endergebnis:

    Das fahrlässige Mithören von Rundfunkausstrahlungen verpflichtet laut GEZ-Gebührenverordnung nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren.

    Deine Oma muss also weder etwas anmelden noch dafür bezahlen.

    Allerdings kann sie damit rechnen vom Nachbarn wegen Eingriffs in die Privatsphäre verklagt zu werden.
    Außerdem dürfte sich die Staatsanwaltschaft für diese Form des Lauschangriffs ebenfalls interessieren.

    Du solltest Deine Oma daher außer Landes schaffen, am Besten nach Tuvalu, mit denen gibt's für solche Fälle kein Auslieferungsabkommen...

  15. #15
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    Nee, außer Landes schaffen kommt nicht in Frage.

    Von Hartz IV allein kann ich nicht leben, ich brauch Omas Rente. Da muss es noch ne andere Lösung geben.

    Gruß Asterix


    PS: R4711 und Lars.Berlin, ihr seid meine Freunde!

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