So, nach einiger Recherche hier das vorläufige amtliche Endergebnis:
Das fahrlässige Mithören von Rundfunkausstrahlungen verpflichtet laut GEZ-Gebührenverordnung nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren.
Deine Oma muss also weder etwas anmelden noch dafür bezahlen.
Allerdings kann sie damit rechnen vom Nachbarn wegen Eingriffs in die Privatsphäre verklagt zu werden.
Außerdem dürfte sich die Staatsanwaltschaft für diese Form des Lauschangriffs ebenfalls interessieren.
Du solltest Deine Oma daher außer Landes schaffen, am Besten nach Tuvalu, mit denen gibt's für solche Fälle kein Auslieferungsabkommen...![]()