Letzte Themen:

Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: Duke Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: sammy909 Ein neuer Clan macht sich in deutschland breit » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: sammy909 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Rutscht gut rein... » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Dr.Dream frohe Weihnachten » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Duke Boxen Live Larsi`s Ecke » Autor (Quelle): Deisic » Letzter Beitrag: Deisic Z E B R A 2 coming soon!!! » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: RKNNDS Spice Up Your Life Tonight in Your Town » Autor (Quelle): aeras » Letzter Beitrag: aeras
Ergebnis 1 bis 1 von 1

Thema: Amtsgericht München stellt Urteil zu Forenhaftung in Frage

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
    Registriert seit
    Mar 2005
    Ort
    DEU-ESP
    Beiträge
    5.455
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Amtsgericht München stellt Urteil zu Forenhaftung in Frage

    Amtsgericht München stellt Urteil zu Forenhaftung in Frage
    Laut Richter würgt Vorabprüfung von Beiträgen freien Meinungsaustausch ab


    In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht München der vom Landgericht Hamburg vertretenen Auffassung zur Störerhaftung in Foren widersprochen. Nach Ansicht des Münchner Richters ist eine Vorabzensur von Beiträgen in öffentlichen Foren oder Kommentaren zu Blogeinträgen, wie von den Hamburger Richtern teilweise gefordert, dem Betreiber nur in sehr seltenen Fällen zumutbar.

    "Durch eine notwendige Vorabprüfung würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch abgewürgt", schreibt der Richter in seiner Begründung. "Nach Auffassung des Gerichts würde die generelle Forderung einer Vorabprüfungspflicht nach Kenntnis einer ehrverletzenden Äußerung das Modell des Internetforums oder -blogs insgesamt in Frage stellen."

    Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Callactive GmbH gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier. Callactive hatte einige Kommentare zu einem Beitrag im Blog des Journalisten als rechtsverletzend angesehen. Obwohl Niggemeier nach eigenen Angaben die Kommentare innerhalb weniger Stunden entfernte, vertrat Callactive die Ansicht, Niggemeier hätte die Kommentare bereits vor der Veröffentlichung prüfen müssen.

    Das Gericht erkannte an, dass der Beitrag Niggemeiers "bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert" war und deswegen die Pflicht zu einer laufenden Überwachung der Kommentare bestand. Diese sah der Richter mit der Entfernung der Beiträge als erfüllt an.

    Quelle zdnet
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 21.05.12, 20:24
  2. Urteil über Kärtlein
    Von Bobby im Forum SKY Forum (News)
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 02.06.09, 12:00
  3. das urteil in sachen forum!!!
    Von wegomyway im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 07.05.07, 17:43

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •