Lehrer-Benotung im Internet bleibt erlaubt
Köln - Die Benotung von Lehrern im Internet ist weiter erlaubt. Sie sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Benotung sei kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und verstoße nicht gegen den Datenschutz, entschieden die Richter. Die Unterlassungsklage einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn gegen die Kölner Betreiber des Internetforums "Spickmich.de" wurde damit erneut abgewiesen. Die Pädagogin war bereits vor dem Landgericht Köln gescheitert. Im November lehnte das OLG zudem eine einstweilige Verfügung gegen "Spickmich.de" ab.
Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision gegen sein Urteil zu. Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes erforderlich, erklärte ein Sprecher. Auch die Lehrerin hatte angekündigt, sie strebe eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht an.
Auf "Spickmich.de" können Schüler ihre Lehrer in zehn Kategorien mit Schulnoten von eins bis sechs bewerten und Zitate der Lehrer veröffentlichen. Nach Angaben der Betreiber von Spickmich.de meldeten sich bislang knapp eine Million Schüler in dem Portal an, über 350 000 Lehrer seien benotet worden. "Im Schnitt erhalten Deutschlands Lehrer mit einer 2,7 ein gutes Zeugnis zum Ende des Schuljahres", erklärte ein Sprecher. Ein Ziel der Internetseite sei, für mehr Transparenz im Bildungssystem zu sorgen. Die unterlegene Lehrerin hatte die Gesamtnote 4,3 erhalten. Sie wollte mit ihrer Klage erreichen, dass ihre persönlichen Daten und Bewertungen gelöscht werden. Nach der Abweisung ihrer Klage vor dem Landgericht Köln wurde vom OLG nun auch ihre Berufung zurückgewiesen.
Quelle Welt