Solange kein Urteil (siehe Beitrag von Ham) feststeht,
kannst Du Dich eigentlich auf gar nichts berufen.
Das ehemalige Sonderkündigungsrecht galt vor dem Hintergrund,
daß Brummi die RECHTE an der Übertragung der BuLi verlor,
nicht darum, daß keine Übertragung mehr stattfand.
Wenn...würde ich einen wohl-formulierten Brief
(nicht an Herrn x oder Frau y) schreiben und meine Gründe schlüssig
(auch mit oben angesprochener bevorstehender Entscheidung) berücksichtigen zu bitten.
Gruß
Bobby