Nein, sooo einfach ist das nun alles nicht.

Du hast einen Vertrag mit Premiere abgeschlossen, dessen Bedingungen Dir vorab klar sein sollten.

Und nur weil der BGH einige AGB-Klauseln 'bemängelt' hat, kannst Du dadurch noch kein unmittelbares Recht für Dich ableiten, sondern müsstest es im Extremfall alleine für Dich vor Gericht erstreiten.

Wenn Du z.B. Premiere Komplett abonniert hast, kannst Du mit dem Argument 'Sport/Nascar' eine Komplett-Kündigung sowieso vergessen, weil Du nicht belegen kannst, dass dieses Paket der einzige Grund für Dein Abo ist. Damit wäre höchstens eine 'Teil'-Kündigung dieser Option möglich.

Einen Vertrag fristlos zu kündigen, ist beinahe ausgeschlossen, wenn Du Premiere nicht gerade irgendwelche Dinge nachweisen kannst, die den Vertrag von Anfang an nichtig gemacht hätten, z.B. arglistige Täuschung oder Bedrohung oder ähnlich unwahrscheinliches...

Mit welchen AGB's hast Du Dein Abo abgeschlossen? Besitzt Du nur das entsprechende Sport-Abo oder hast Du noch weitere Pakete abonniert?

P.S.:
Ich halte es mittlerweile so, dass ich JEDES Brummi-Abo quasi vorbeugend kündige, unmittelbar nachdem ich es abgeschlossen habe.
Die Jungs werden schon von sich aus rechtzeitig zum Vertragsende hin aktiv und ich kann in Ruhe abwarten, welches Angebot man mir macht.