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Thema: Tipps Ausstiegsklausel zur Kündigung meine PW Abos

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  1. #1
    SMember Avatar von Ham-Master
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    Moin,

    Ich weiss nicht ob dir das hier weiterhilft.

    BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos
    Karlsruhe - Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten.

    Der BGH untersagte dem *******-Betreiber am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge. Betroffen sind insbesondere Klauseln zu Preis- und Leistungsänderungen. Eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucher********n hatte damit in vollem Umfang Erfolg.

    So beanstandete der BGH eine Klausel, in der sich Premiere eine Erhöhung der Abo-Beiträge vorbehält, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Damit widersprach der BGH dem Oberlandesgericht (OLG) München. Das OLG hatte die Klausel für zulässig gehalten, weil die Interessen der Kunden durch ein für den Fall der Beitragserhöhung eingeräumtes Kündigungsrecht gewahrt seien.

    Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der *******-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film "zum Vorteil des Abonnenten" zu verändern. Beanstandet wurde auch, dass sich der Sender vorbehielt, bei einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots auch die Abo-Beiträge zu ändern. Die Begründung seines Urteils will der 3. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe noch nachliefern.

    Quelle: Digitalfernsehen
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    Geändert von Ham-Master (01.07.08 um 16:40 Uhr) Grund: Qualle vergessen
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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  2. #2
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    ich habe es damit versucht, dass ich geschrieben habe, fristlose kündigung wegen nicht mehr live übertragung der nascar.

    habe gelsen, dass das ein grund ist.

    pre***** nahm mein grund nicht zum anlaß einer kündigung.

    noch mehr tipps?

  3. #3
    SMember Avatar von Hawak
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    Nein, sooo einfach ist das nun alles nicht.

    Du hast einen Vertrag mit Premiere abgeschlossen, dessen Bedingungen Dir vorab klar sein sollten.

    Und nur weil der BGH einige AGB-Klauseln 'bemängelt' hat, kannst Du dadurch noch kein unmittelbares Recht für Dich ableiten, sondern müsstest es im Extremfall alleine für Dich vor Gericht erstreiten.

    Wenn Du z.B. Premiere Komplett abonniert hast, kannst Du mit dem Argument 'Sport/Nascar' eine Komplett-Kündigung sowieso vergessen, weil Du nicht belegen kannst, dass dieses Paket der einzige Grund für Dein Abo ist. Damit wäre höchstens eine 'Teil'-Kündigung dieser Option möglich.

    Einen Vertrag fristlos zu kündigen, ist beinahe ausgeschlossen, wenn Du Premiere nicht gerade irgendwelche Dinge nachweisen kannst, die den Vertrag von Anfang an nichtig gemacht hätten, z.B. arglistige Täuschung oder Bedrohung oder ähnlich unwahrscheinliches...

    Mit welchen AGB's hast Du Dein Abo abgeschlossen? Besitzt Du nur das entsprechende Sport-Abo oder hast Du noch weitere Pakete abonniert?

    P.S.:
    Ich halte es mittlerweile so, dass ich JEDES Brummi-Abo quasi vorbeugend kündige, unmittelbar nachdem ich es abgeschlossen habe.
    Die Jungs werden schon von sich aus rechtzeitig zum Vertragsende hin aktiv und ich kann in Ruhe abwarten, welches Angebot man mir macht.

  4. #4
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    habe vor 3 jahren bei media markt ein komplett- abo abgeschlossen und es im april 06 mit einem neuen receiver verlängert.

    wo finde ich denn die AGB´s?

  5. #5
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    hawak hat ja geschrieben, welche AGB´s ich habe, kann jemand was mit anfangen?

  6. #6
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    du kannst nur teile es abo´s vieleicht kündigen nicht das komplette.

    was auf jedenfall geht ist kündigen zum ablauf der regulären Laufzeit.

    Wenn man nicht weiss wann das ist schreibe zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Schreibe auf jedenfall mit rein das du um eine schriftliche bestätigung bittest.

    Grüße

  7. #7
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von mastrich Beitrag anzeigen
    hawak hat ja geschrieben, welche AGB´s ich habe, kann jemand was mit anfangen?
    Das Entscheidende ist die Tatsache, dass Du ein Komplett-Abo abgeschlossen hast.

    Damit ist die Sache klar:

    Das Abo vom April 2006 war bestimmt auf 2 Jahre gefixt, ist also im April diesen Jahres ausgelaufen und damit automatisch (laut AGB) um ein Jahr verlängert worden.

    Das heisst, der früheste Zeitpunkt für die Kündigung ist 04/2009, wobei die Kündigung mindestens 6 Wochen vor diesem Zeitpunkt zugestellt sein muss!
    Also am Besten nicht so lange warten und kündigen mit dem Hinweis 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt'.

    Alternativ kannst Du noch versuchen, bis dahin nur die Sport-Option zu kündigen, aber das dürfte preislich keinen Unterschied machen und nur zu Fetzereien mit dem überaus trickreichen Kundendienst von Brummi führen.

    Eine Chance auf fristlose Kündigung des Komplett-Abos sehe ich leider in Deinem Fall überhaupt nicht.

    Grüße

  8. #8
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Eine Chance auf fristlose Kündigung des Komplett-Abos sehe ich leider in Deinem Fall überhaupt nicht.
    Grüße


    vieleicht hat er ne chance wegen der preissteigerung. aber da könnte er dann auch erst zum nächsten zeitpunkt kündigen da ja die preise erst dann erhöht werden

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