habe ein pw abo und will es fristlos kündigen, kann mir jemand einen tip geben, welche klausel ich nutzen kann?
habe ein pw abo und will es fristlos kündigen, kann mir jemand einen tip geben, welche klausel ich nutzen kann?
Ein kostenfreier Widerruf ist nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Zugangskarte möglich. Es reicht das Rücksenden der Karte (per Einschreiben) mit einer entsprechenden Mitteilung. Danach ist eine Kündigung mit 6-wöchiger Frist zum Ablauf des Abos möglich.
Moin,
Ich weiss nicht ob dir das hier weiterhilft.
BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos
Karlsruhe - Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten.
Der BGH untersagte dem *******-Betreiber am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge. Betroffen sind insbesondere Klauseln zu Preis- und Leistungsänderungen. Eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucher********n hatte damit in vollem Umfang Erfolg.
So beanstandete der BGH eine Klausel, in der sich Premiere eine Erhöhung der Abo-Beiträge vorbehält, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Damit widersprach der BGH dem Oberlandesgericht (OLG) München. Das OLG hatte die Klausel für zulässig gehalten, weil die Interessen der Kunden durch ein für den Fall der Beitragserhöhung eingeräumtes Kündigungsrecht gewahrt seien.
Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der *******-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film "zum Vorteil des Abonnenten" zu verändern. Beanstandet wurde auch, dass sich der Sender vorbehielt, bei einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots auch die Abo-Beiträge zu ändern. Die Begründung seines Urteils will der 3. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe noch nachliefern.
Quelle: Digitalfernsehen
Geändert von Ham-Master (01.07.08 um 15:40 Uhr) Grund: Qualle vergessen
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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Faulheit kann man beseitigen... suchen hilft klickit
Google Ist Dein Freund
ich habe es damit versucht, dass ich geschrieben habe, fristlose kündigung wegen nicht mehr live übertragung der nascar.
habe gelsen, dass das ein grund ist.
pre***** nahm mein grund nicht zum anlaß einer kündigung.
noch mehr tipps?
Nein, sooo einfach ist das nun alles nicht.
Du hast einen Vertrag mit Premiere abgeschlossen, dessen Bedingungen Dir vorab klar sein sollten.
Und nur weil der BGH einige AGB-Klauseln 'bemängelt' hat, kannst Du dadurch noch kein unmittelbares Recht für Dich ableiten, sondern müsstest es im Extremfall alleine für Dich vor Gericht erstreiten.
Wenn Du z.B. Premiere Komplett abonniert hast, kannst Du mit dem Argument 'Sport/Nascar' eine Komplett-Kündigung sowieso vergessen, weil Du nicht belegen kannst, dass dieses Paket der einzige Grund für Dein Abo ist. Damit wäre höchstens eine 'Teil'-Kündigung dieser Option möglich.
Einen Vertrag fristlos zu kündigen, ist beinahe ausgeschlossen, wenn Du Premiere nicht gerade irgendwelche Dinge nachweisen kannst, die den Vertrag von Anfang an nichtig gemacht hätten, z.B. arglistige Täuschung oder Bedrohung oder ähnlich unwahrscheinliches...
Mit welchen AGB's hast Du Dein Abo abgeschlossen? Besitzt Du nur das entsprechende Sport-Abo oder hast Du noch weitere Pakete abonniert?
P.S.:
Ich halte es mittlerweile so, dass ich JEDES Brummi-Abo quasi vorbeugend kündige, unmittelbar nachdem ich es abgeschlossen habe.
Die Jungs werden schon von sich aus rechtzeitig zum Vertragsende hin aktiv und ich kann in Ruhe abwarten, welches Angebot man mir macht.
habe vor 3 jahren bei media markt ein komplett- abo abgeschlossen und es im april 06 mit einem neuen receiver verlängert.
wo finde ich denn die AGB´s?
hawak hat ja geschrieben, welche AGB´s ich habe, kann jemand was mit anfangen?
Noch nen Tip .
Teile Premiere per Mail mit, das Deine Karte defekt sei und Du Ersatz brauchst,üblicherweile kommt nur eine Bestätigungsmail aber keine wirkliche Antwort.Sollte das klappen, wiederholst Du das noch 3 Mal im Abstand von 2 Wochen. Sollten sie dann immernoch nicht reagieren,kannst Du wegen Nichterfüllung kündigen,hat bei mir mal geklappt.
Solange kein Urteil (siehe Beitrag von Ham) feststeht,
kannst Du Dich eigentlich auf gar nichts berufen.
Das ehemalige Sonderkündigungsrecht galt vor dem Hintergrund,
daß Brummi die RECHTE an der Übertragung der BuLi verlor,
nicht darum, daß keine Übertragung mehr stattfand.
Wenn...würde ich einen wohl-formulierten Brief
(nicht an Herrn x oder Frau y) schreiben und meine Gründe schlüssig
(auch mit oben angesprochener bevorstehender Entscheidung) berücksichtigen zu bitten.
Gruß
Bobby
Bist ja auch Bestandskunde,für die sich ja nix ändert.
Mail an : info@premiere.de
Sollte klappen,aber die Bestätigungsmail aufbewahren,sie ist der einzige Nachweis für dich.