Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
Nein, Rücktritt ist nur dann möglich, wenn es ein
-Onlinegeschäft (Fernabgabegesetzt) ist
-bei sogenannten Haustürgeschäften wie z.B. Vertreter etc.
-irreführender Werbung bzw. Unwahrheiten
-oder bei fehlgeschlagener Nachbesserung gegenüber Sachmängel
Ja so habe ich das auch in Erinnerung