Nein, Rücktritt ist nur dann möglich, wenn es ein

-Onlinegeschäft (Fernabgabegesetzt) ist
-bei sogenannten Haustürgeschäften wie z.B. Vertreter etc.
-irreführender Werbung bzw. Unwahrheiten
-oder bei fehlgeschlagener Nachbesserung gegenüber Sachmängel

Entweder noch mal ganz lieb beim Händler nachfragen, -vorallem ruhig und nett bleiben- und hoffen das er doch "Einsicht" zeigt oder die Ware privat verkaufen.