Gehört zwar nicht zum Verkaufsthread, aber den Anwalt kannst du dir sparen.
Es gibt gesetzlich kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen wenn die Ware vor Ort gekauft wird.
Es ist ein freiwilliger Service was auch viele große Händler anbieten.
Daher immer vorher nachfragen, ob man das Gerät bei Nichtgefallen zurück geben kann bzw. gegen ein gleichwertiges tauschen kann.
Ist Rückgabe vereinbart, heißt es aber noch lange nicht, das man auch das Geld zurück bekommt. Auch hier muß dies extra vereinbart werden denn sonst erhält man nur eine Gutschrift wo man sich andere Ware über den Wert aussuchen kann.
Alles nicht so einfach, sind aber Dinge die man eigentlich wissen sollte.
Hoffe aber für dich, das sich hier Interessenten melden werden, viel Glück.