Hallo zusammen,

ich habe eine Frage auf die ich bis jetzt keine Antwort gefunden habe.

Es geht darum das jemand in der Firma eine gute Stelle bekommen könnte. Das Problem daran ist, dass er er nicht sehr ansehnliche Zähne hat und in Zukunft im Bereich Marketing viel mit Kunden zu tun haben würde.

Die Firma hat nun zu verstehen gegeben, dass er von der Qualifikation für die Stelle ok wäre, nur das die "äußere Erscheinung" (Zähne) nicht optimal wären.

Der betroffene wäre nun bereit sich die Zähne richten zu lassen. Da dies aber eine Menge kostet und optische Mängel nicht von der Krankenkasse getragen werden, frägt er sich aber ob und wie er das bei der Steuerklärung geltend machen kann.

Ich habe schon herausgefunden, dass man eine sogenannte "außergewöhnliche Belastung" geltend machen kann. Dies hat aber den Nachteil, dass er (in seinem Fall) 6% des Jahresbruttos selber tragen müsste und der Rest dann Abzugsfähig wäre.

Die Frage wäre jetzt, da es ja auch beruflich erforderlich ist, ob man in diesem Fall diese Kosten auch als Werbungskosten (beruflichen Aufwendungen) absetzen könnte, da hierdurch 100% Abzugsfähig?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, oder weiß ein gutes (spezialisiertes-) Forum wo mir diese Frage beantwortet werden kann.

MfG

Carlo