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Thema: Händler will mich abzocken, was tun :( Bin am Verzweifeln...

  1. #16
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    Zitat Zitat von timsah Beitrag anzeigen
    er will die 60 Euronen nicht bezahlen...
    nun das sagt es aber nicht aus, sondern:
    der händler möchte nun 60 euro dafür das er den receiver zum kunden zurückschickt, obwohl dieser eigentlich vom kauf zurücktreten möchte.
    warum das nun der kunde wollen sollte erschließt sich mir aus dem thread nicht.

    im grunde müsste es doch hier darum gehen, das der händler die rückzahlung an den kunden mindern möchte - da das gerät sich nicht mehr im originalzustand befindet. wozu er prinzipiell natürlich auch das recht hätte. ob in dieser höhe und überhaupt gerechtfertigt ist eine andere frage.

    oder lehnt der händler die rückgabe einfach ab und fordert nun dennoch ein lösegeld?
    (immerhin hat er nun beides, das geld und die ware - *lach*)
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  2. #17
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    Ja, nur das Problem ist, der Händler will ja, wie null0000 sehr richtig erkannt hat, die 60 Euro von mir und mir dann auf meine Kosten dazu dann noch meinen Receiver wieder zurückschicken und nix von dem Geld erstatten.

    Aktuell hat er sogar noch gesagt dass sich auf dem Receiver Keys und Emus befinden sollen.
    Dass ich nicht lache, seid 4 Jahren beschäftige ich mich in diesem Gebiet, wie blöd wäre ich einen Receiver zurückzuschieken auf dem keys und Emus sind?! Sowas würde ich NIIIEEE machen, so blöd kann man doch auch garnicht sein...

    Und in den AGB's wurde von den 60 Euro nix geschrieben. Aber bei dem Verkäufer kann ich mir fast denken dass der das gleich in die AGB's schreibt. Kann ich mich da irgendwie absichern? Nicht dass er dann sagt dass die 60 Euro Gebühr schon immer in seinen AGB's stand?

    Eine wichtige Frage hätte ich noch. Habe zwar eine Rechtschutz Versicherung jeddoch mit Selbstbeteiligung. Bin aber gleichzeitig erst 18 Jahre alt und Azubi. Gibt es da vielleicht irgendwelche Sonderregelungen sodass alles für mich kostenlos ist? Bzw. was heißt bei Rechtschutz eigentlich Selbstbeteiligung und wann tritt sie in Kraft?

    Vielen Dank für die bisherige super Beteiligung hier, weiß ich wirklich zu Schätzen, danke nochmal!
    Habe auch schon viele Infos heir sammeln können und immer mehr auf den Verkäufer eingehen und ihm viele Argumente dafür geben dass sein handeln nicht rechtens ist.


    Ich hate euch auf dem Laufenden!

    liebe Grüße

    Manuel

  3. #18
    bolban
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    Prozesskostenbeihilfe. Mehr kann Dir aber glaub' ich nur ein Anwalt sagen,
    oder aber wirklich mal zur Verbraucher******** gehen, die streben teilweise
    Gemeinschaftsklagen an. Verbraucher******** ist kostenlos.

    http://www.verbraucher********.de
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  4. #19
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    Prozesskostenbeihilfe. Mehr kann Dir aber glaub' ich nur ein Anwalt sagen,
    oder aber wirklich mal zur Verbraucher******** gehen, die streben teilweise
    Gemeinschaftsklagen an. Verbraucher******** ist kostenlos.
    http://www.verbraucher********.de
    Prozesskostenhilfe (PKH-Verfahren), setzt jedoch voraus, dass Du den Nachweis bringst, dass Du nicht bemittelt bist. Dürfte bei einem Streitwert von 60 € jedoch zweifelsfrei als willkürlich Klage anzusehen sein.
    Daher keine PKH.

    Zur Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz. Greift bei jedem einzelnen Schadenfall und dürfte locker jenseits der 60 € liegen.
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    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  5. #20
    Stammuser
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    vielleicht bringt es etwas wenn du versucht ein gespräch, meine telefonat mit dem händler suchst. interessant wäre auch, wenn du den ebay-kauf noch nicht abgeschlossen hast - und eine unstimmigkeit melden kannst. zumindest bei powersellern sollte das wirken - da diese den status bei gehäuftem ärger auch schnell verlieren können - was ihnen in der regel nicht egal ist.

    ich persönlich würde erstmal mit ihm reden (nicht per email) und klar machen das sein vorgehen so nicht korrekt ist und du, sollte es nicht anders gehen, den rechtsweg beschreiten wirst müssen.
    daran kann er im grunde kein interesse haben. im falle er das geld abzüglich 20 euro zurückzahlt, kann man das sicher beilegen.
    sollte er eben absolut unkooperativ sein und du nichts zu verbergen hast, bzgl. emus und co. dann musste dich eben bei bei der verbraucher******** beraten lassen, und später eben leider kostenpflichtig beim anwalt.
    Geändert von nul0000 (27.05.08 um 22:42 Uhr)
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    DM7025+DM8000

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