vielleicht bringt es etwas wenn du versucht ein gespräch, meine telefonat mit dem händler suchst. interessant wäre auch, wenn du den ebay-kauf noch nicht abgeschlossen hast - und eine unstimmigkeit melden kannst. zumindest bei powersellern sollte das wirken - da diese den status bei gehäuftem ärger auch schnell verlieren können - was ihnen in der regel nicht egal ist.
ich persönlich würde erstmal mit ihm reden (nicht per email) und klar machen das sein vorgehen so nicht korrekt ist und du, sollte es nicht anders gehen, den rechtsweg beschreiten wirst müssen.
daran kann er im grunde kein interesse haben. im falle er das geld abzüglich 20 euro zurückzahlt, kann man das sicher beilegen.
sollte er eben absolut unkooperativ sein und du nichts zu verbergen hast, bzgl. emus und co. dann musste dich eben bei bei der verbraucher******** beraten lassen, und später eben leider kostenpflichtig beim anwalt.