Prozesskostenhilfe (PKH-Verfahren), setzt jedoch voraus, dass Du den Nachweis bringst, dass Du nicht bemittelt bist. Dürfte bei einem Streitwert von 60 € jedoch zweifelsfrei als willkürlich Klage anzusehen sein.
Daher keine PKH.
Zur Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz. Greift bei jedem einzelnen Schadenfall und dürfte locker jenseits der 60 € liegen.