Prozesskostenbeihilfe. Mehr kann Dir aber glaub' ich nur ein Anwalt sagen,
oder aber wirklich mal zur Verbraucher******** gehen, die streben teilweise
Gemeinschaftsklagen an. Verbraucher******** ist kostenlos.
http://www.verbraucher********.de
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Prozesskostenhilfe (PKH-Verfahren), setzt jedoch voraus, dass Du den Nachweis bringst, dass Du nicht bemittelt bist. Dürfte bei einem Streitwert von 60 € jedoch zweifelsfrei als willkürlich Klage anzusehen sein.
Daher keine PKH.
Zur Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz. Greift bei jedem einzelnen Schadenfall und dürfte locker jenseits der 60 € liegen.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca