Ehm, ich darf doch von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen, hier den Satz aus dem AGB:

Der Kunde kann - wenn er Verbraucher ist - seine Vertragserklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung; jedoch nicht vor Erhalt der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Ich denke das sagt doch schon einiges.
Ich habe keinen Check verlangt. Ich wollte das Gerät nur zurückschicken, mehr nicht, was ist daran falsch? Und warum soll ich jetzt noch soviel Geld zahlen? Das ist mir in 10! Jahren noch nie passiert...

Ist mir ziehmlich neu, was mir da vorgeworfen wird...