Die hitzigen Gemüter sind anläßlich der tragischen Ereignisse verständlich.

Bedenkt aber: es handelt sich um einen Tatverdächtigen.

Bereits in diesem Stadium von Milderungsgründen oder Auschschließungsgründe zu sprechen ist verfrüht.

Übrigens: ich vertraue der deutschen Gerichtsbarkeit - lasst sie einmal in Ruhe arbeiten.

Danke!