Die hitzigen Gemüter sind anläßlich der tragischen Ereignisse verständlich.
Bedenkt aber: es handelt sich um einen Tatverdächtigen.
Bereits in diesem Stadium von Milderungsgründen oder Auschschließungsgründe zu sprechen ist verfrüht.
Übrigens: ich vertraue der deutschen Gerichtsbarkeit - lasst sie einmal in Ruhe arbeiten.
Danke!