Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
Ich befürchte sowas in der art wird kommen....
Auch ein Säufer und Drogensüchtiger kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen, so gern es deren Psychiater oder Rechtsanwälte auch hätten.

Gerade in einem solchen Fall muss ein Exempel statuiert werden. Die Gerichtsbarkeit darf nicht mit sich verhandeln lassen, wenn es um die gerechte Abstrafung eines feigen Anschlages geht.

Eine schwere Kindheit oder angebliche Unzurechnungsfähigkeit dürfen nicht als Masstab zur Findung der Bestrafung herangezogen werden!

In diesem Fall sollte gnadenlos díe Höchststrafe für einen Totschläger als "Berechnungsgrundlage" gelten. Nicht mehr, aber keinesfalls weniger!!!